Zeichen des
Anspruchs umfassender Nächstenliebe
Das Kreuz im Staat und in der Marktwirtschaft |
Seit der Anordnung des bayerischen Ministerpräsidenten
Markus Söder, in allen bayerischen Behörden das Kreuz als
öffentliches Symbol des christlichen Glaubens aufzuhängen,
ist die Diskussion um die christlichen Wertgrundlagen unseres Staates
und unserer Wirtschaft wieder entbrannt. Vorausgegangen war der Disput
um den Satz von Innenminister Horst Seehofer "Der Islam gehört
nicht zu Deutschland", der sagen sollte: Die Scharia gehört
nicht zu Deutschland und seinem Grundgesetz. Außerdem ist eine Diskussion um eine Leitkultur in Deutschland sinnvoll, die genügend scharf und konkret durch die Präambel unseres Grundgesetzes - "In Verantwortung vor Gott und den Menschen . . . - und Artikel 1 des Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - und die nachfolgenden Grundrechtsartikel skizziert wird. Von diesen beiden Punkten abgesehen kann man fragen:
Gibt es diese christlichen Wertgrundlagen auch in der Wirtschaft und
im Sozialstaat? Worauf gründen also unser staatliches Recht und
die Soziale Marktwirt-schaft? |
Aber, ohne jeden Zynismus: Das ist ja nur die eine Hälfte der Aufgabe des Christentums: das berühmte "forum internem" des heiligen Augustinus, der innere Marktplatz, die unsichtbare Seele, das Herz und die innere Tröstung oder Misströstung. Freilich ist Christentum Seelsorge, aber das ist nur
die eine Hälfte: Es muss, da die Seele im Leib nicht einfach gefangen,
sondern wohnhaft ist und sich im Leib und in der äußeren
Welt entfaltet, die Leibsorge hinzukommen, in der Sprache des heiligen
Augustinus: das "forum externum", der äußere Marktplatz,
der öffentliche Raum effektiver Hilfe. Freilich, im Sinn der katholischen
Soziallehre als Subsidiarität, als Hilfe des Staates zur Selbsthilfe,
gerade und besonders in den kleinen - kommunalen - Einheiten des Zusammenlebens. Nicht nur innere Tröstung, sondern auch und zugleich äußere Wohltat ist das Gebot der Stunde. Jener Stunde, die seit 2000 Jahren andauert, und die begonnen hat mit dem Befehl des Auferstandenen "Ihr seid meine Zeugen dafür!" Warum eigentlich nicht auch durch das öffentliche
Aufhängen des Kreuzes als Zeichen umfassender Liebe? |
Das Kreuz ist ja nicht irgendein beliebiges religiöses Symbol, es steht für die bedingungslose Liebe Gottes zu allen Menschen. Daher kann es auch allen Menschen gezeigt werden. Es grenzt nicht aus, sondern schließt jeden Menschen in den Anspruch auf Liebe und Gerechtigkeit ein. Völlig zu Recht schreibt Klaus-Stefan Krieger in der Presseerklärung des Landesverbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung in Bayern (KKV Bayern): "Wenn das Kreuz nun in Behörden hängt, müssen sich künftig amtliche Entscheidungen und Verwaltungs-handeln an diesem hohen Maßstab messen lassen . . . Wer in Ämtern Kreuze aufhängt, versteht den
Beamten als Anwalt der Entrechteten, der Benachteiligten und der an
den Rand Gedrängten." In dem für unsere Kultur grundlegenden Gleichnis vom barmherzigen Samariter bringt dieser den im Straßengraben liegenden Menschen nicht zu sich nach Hause, sondern in eine öffentliche Einrichtung, in ein funktionierendes Wirtshaus. Er greift da mit in seiner Hilfe auf die Leistungsfähig-keit von Wirten und Gasthäusern zurück. Subsidiarität nennt man das! Hilfe setzt Reichtum voraus, Barmherzigkeit setzt ein Mindestmaß an Wohlstand voraus, sonst hätte dei barmherzige Samariter allenfalls von Mitleid gepackt mit dem notleidenden Menschen nur ein liebevolles, aber ineffizientes Gespräch führen können und wäre ergebnislos von dannen gezogen. Zumindest äußerlich ergebnislos, vielleicht wäre der Arme im Straßengra-ben getröstet gewesen und dann verstorben. |
Diese Stunde endet erst, wenn es heißen wird: "Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters . . !" Es ist die Stunde der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit
zugleich: Gerechtigkeit als Garantie der Grundrechte jedes Menschen,
und dazu gehören auch die sozialen Grundrechte in unserem Sozial-staat,
dazu gehören auch das Recht jeder Person auf Schutz des Eigentums
und zugleich das Recht des Staates auf Steuererhebung als öffentliche
Konkreti-sierung des Anspruchs der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Aber das ist eben nur die eine Seite der Medaille, die andere Seite heißt "Barmherzigkeit" und ist, so die Idee der Sozialen Marktwirtschaft, keinesfalls einfach dem freiwilligen Almosen und der privaten Spendenbereitschaft überlassen. Das ist genau ein wesentlicher Unterschied zwischen einem reich entwickelten Sozialstaat in Deutschland und einem liberalen Nachtwächterstaat in den USA, wo die Besteuerung niedrig und die Spendenbereit-schaft hoch ist, aber deswegen gerade soziale Grund-rechte wie bestmögliche Krankenversicherung und bestmögliche Bildungschancen nicht eingeklagt und garantiert werden können, sondern bestenfalls erhofft werden. Genau hier ist der ethische Markenkern der Sozialen
Marktwirtschaft zu finden: Ein starker - nicht deswegen fetter - Staat
garantiert die sozialen Grundrechte gerade dadurch, dass er individuelle
Barmherzigkeit in ein Sozialsystem überführt und übersetzt.
Der barmherzige Samariter wird gleichsam institutionalisiert: durch
Sozialversicherungen und öffentliche Bildungseinrichtungen und
auch durch Besteuerung. |
Vieles ist dazu noch zu sagen und demnächst werden wir uns damit weiter beschäftigen. Für jetzt aber gilt: Das öffentliche Kreuz ist nach christlichem Anspruch nicht bloß das Zeichen des Glaubens, sondern der Anspruch umfassender Nächstenliebe. Es dient nicht der Exklusion von Menschen, sondern, genau wie die Präambel des Grundgesetzes, der Inklusion. Der Anspruch an uns lautet: Jeder Mensch ist unendlich
geliebt, unendlich liebens-würdig, darin besteht seine unantastbare
Menschenwürde: Würdig, auf ewig geliebt zu werden. Daher
gehört das Kreuz zu unserer Ausprägung von Demokratie und
Sozialstaat. Staat und Wirtschaft stehen vollständig im Dienst
an dieser Würde. PETER SCHALLENBERG KZKöln 19/18
11.Mai 2018 |
Von Ditib zu Diyanet
Nach dem deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib gerät nun auch noch einmal verstärkt die türkische Religionsbehörde Diyanet im Rahmen der Spitzel-Affäre in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Behörde ist direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellt. |
Die Diyanet ist nicht nur für die Ditib, sondern
auch für Islamverbände in anderen Ländern Europas zuständig.
Aus Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien, so meldeten
jedenfalls der "Spiegel" und die "Frankfurter Allgemeine
Zeitung", sollen, genauso wie aus Deutschland, Berichte über
Anhänger des Predigers Fethullah Gülen nach Ankara übermittelt
worden sein. Die Gülen-Bewegung gilt in der Türkei als Staatsfeind. Präsident Recep Tayyip Erdogan macht sie für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich. Welche Rolle spielte die Diyanet bei der "Informationsbeschaffung" aus dem Ausland? Von der Religionsbehörde gibt es ein auf den 20.
September 2016 datiertes Schreiben. Es ging an alle türkischen
Botschaften, Konsulate, Religionsämter, Religionsattaches, Verwaltungen
und Koordinatoren des religiösen Personals. Sie wurden darin aufgefordert,
Informationen über die Mitglieder der Gülen-Bewegung und ihre
Aktivitäten bis zum 27. September nach Ankara zu liefern. Die Religionsbeauftragten möglicherweise nicht - aber das Schreiben ging ja offenbar an einen größeren Kreis von Adressaten. Kritiker wie der religionspolitische Sprecher der Grünen,
Volker Beck, werfen den Verantwortlichen eine Verschleierungstaktik
vor. Seinen Angaben nach ermittelt die Bundesanwaltschaft derzeit gegen
16 Tatverdächtige. Viele von ihnen, darunter auch Ditib-Imame,
seien nicht mehr in Deutschland, weil sie von der Diyanet vorzeitig
abgezogen wurden. Der Innenminister müsste aber verlangen, dass
sie in Deutschland für die Ermittlungen zur Verfügung stehen.
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Diyanet-Präsident Görmez sprach von einer unnützen "Hetzkampagne". Sechs Religionsbeauftragte wurden ihm zufolge, "obwohl sie in keinerlei Bespitzelungsangelegenheiten verwickelt sind, nur zum Beweis des gegenseitigen Vertrauens beider Länder aus Deutschland abgezogen". Seine Behörde kümmere sich seit über 40 Jahren um das religiöse Leben von Muslimen in Europa, fügte Görmez hinzu. Diyanet fühle sich zur politischen Neutralität verpflichtet und achte "stets die juristischen Normen seines Gegenübers". Gut zwei Wochen zuvor hatte Ditib-Generalsekretär
Bekir Alboga die Rolle von Diyanet im Gespräch mit der KNA so erläutert:
Die Behörde fungiere laut Ditib-Satzung ausschließlich als
"Schlichtungsstelle" in religiösen Fragen. "Das
Präsidium ist darin eine spirituelle Instanz und ein theologisches
Lehramt, wie etwa der Vatikan für die katholische Kirche in Deutschland."
Diese "bösen Mächte" würden mit den Dialogpartnern der Gülen-Bewegung gleichgesetzt, zu denen auch christliche Vertreter gehören, führte Güzelmansur aus. Zugleich erinnere das Papier an die Koransure 5,51, die gläubigen Muslimen von einem freundschaftlichen Umgang mit Christen und Juden abrate. "Damit macht sich die höchste religiöse
Autorität der Türkei eine fragwürdige Sichtweise zu Eigen,
die aus wahhabitischen und salafistischen Kreisen bekannt ist",
fasste der Theologe und Islam- Fachmann zusammen. Wenn sich die Ditib
tatsächlich, wie vielfach gefordert, organisatorisch unabhängig
von Ankara macht, könnte das auch Raum schaffen für eine theologische
Debatte. Das wäre dann vielleicht auch ein Modell für die
anderen ebenfalls von Diyanet beeinflussten Islamverbände in Europa. |
"Unbestimmtes
Schlagwort"
Kardinal Lehmann sieht Formulierung zum Islam kritisch |
"Der Islam gehört zu Deutschland" ist aus Sicht von Kardinal Karl Lehmann als Formulierung kritisch zu sehen. In einem Beitrag für die Zeitung seines Bistums Mainz, "Glaube und Leben", spricht der Bischof von einem "Schlagwort", das "viel zu unbe-stimmt" sei. Mit gutem Willen könne man entdecken, was mit diesem "verkürzten Wort" gemeint gewesen sei, so Lehmann. Dass nämlich der Islam zu den größeren Religionen in Deutschland gehöre, "wir allen seinen Mitgliedern Respekt entgegenbringen und wir auch im Rahmen der Religionsfreiheit Achtung für seine Anhänger haben". Zugleich weist der Kardinal darauf hin, dass Europa bis in viele geistige und gesellschaftliche Eigenheiten hinein tief und nachhaltig geprägt sei vom "Judentum-Christentum". Insofern sei eine simple Gleichung der Zugehörigkeit des Islam historisch und im Blick auf die aktuelle geistig-gesellschaftliche Situation unzureichend "und sogar falsch". |
Dies behindere allerdings nicht "ein Heimatrecht von Muslimen in Deutschland und eine schon von der Religionsfreiheit her gebotene Existenz und Tätigkeit des Islam bei uns". Ausdrücklich warnt Lehmann, der Slogan "Der Islam gehört zu Deutschland" dürfe keinesfalls zu einem Feindbild verführen. Vielmehr müsse dieses Stichwort anspornen, einander besser kennenzulernen. "Daran fehlt es", so der Kardinal, "aber nicht nur bei den Muslimen, sondern auch bei uns Deutschen und Europäern." Aufklärung tue not, auch wenn sie alleine nicht heile |
"Drei-Eltern-Baby"-Methode
Was kommt noch alles auf uns zu?
In Großbritannien ist der Weg für ein neues reproduktionsmedizinisches Verfahren frei. Im Unterhaus stimmten 382 Abgeordnete für die "Drei-Eltern-Baby"-Methode. 128 Abgeordnete sprachen sich dagegen aus. Im Oberhaus wird am 23. Februar abgestimmt. Die von britischen Forschern entwickelte gentechnische Methode zielt darauf ab, bei einer künstlichen Befruchtung die Weitergabe von schweren Erbkrankheiten zu verhindern. Bei dem auch unter Forschern umstrittenen Verfahren tauschen Mediziner defekte DNA gegen gesunde DNA einer erblich nicht belasteten Spenderin ein. Das Baby hätte damit die DNA von drei Menschen: dem Vater und zwei "Müttern". Die Kirchen besorgt diese Entwicklung. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales sowie die anglikanische Staatskirche betonten, es gebe "ernstzunehmende ethische Bedenken". Auch die katholischen Bischöfe in Deutschland kritisierten das Votum des britischen Unterhauses. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, warnte vor dem Überschreiten ethischer Grenzen. Das Verfahren dürfe nicht angewendet werden, "wenn diese Technik andere in Mitleidenschaft zieht". Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, betonte, die Methode sei "nicht hinnehmbar", da sie die genetische Identität eines Menschen verändere und die Folgen völlig unklar seien. Das Verfahren dürfe keine Akzeptanz in Deutschland oder anderen Staaten Europas finden. |
UN- MENSCHLISCH
So weit sind wir gekommen
Sie haben gefastet und gebetet und die Glocken geläutet
- am Ende hat es nichts genützt: Gegen den erbitterten Widerstand
von Kirchen und Patientenverbänden hat Belgien als erstes Land
der Welt die Altersbegrenzung für Sterbehilfe vollständig
aufgehoben. Am Donnerstagabend stimmte das belgische Parlament mit
86 zu 44 Stimmen für das neue Gesetz, es gab zwölf Enthaltungen.
Jetzt muss noch der belgische König Philippe unterschreiben. Dann haben auch Kinder unter bestimmten Umständen das Recht, das Töten auf Verlangen für sich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die tödliche Doppelinjektion aus Anästhetikum und Muskelrelaxans ist die völlige "Urteilsfähigkeit" eines Kindes oder Jugendlichen, der unheilbar krank ist. Neben der Bitte des Kindes, sind auch die Zustimmung der Eltern, die Bestätigung eines unerträglichen Leids durch Mediziner und ein psychologisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit erforderlich. Eine Gruppe von Kinderärzten, die gegen die neue
Regelung ist, stellte vor allem das Kriterium der "Urteilsfähigkeit"
infrage. Sie verweisen darauf, dass Kinder häufig "impulsiv"
handelten. |
Zahl der Euthanasiefälle
stetig erhöht Aktive Sterbehilfe für Erwachsene ab 18 Jahren
ist in Belgien bereits seit 2002 erlaubt. Die Zahl der Euthanasiefälle
hat sich seitdem stetig erhöht. Waren es 2003 235 Personen, erreichte
die Zahl im Jahr 2012 mit 1432 Menschen einen vorläufigen Rekord.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in den vergangenen Jahren aber
auch bei Minderjährigen Sterbehilfe geleistet wurde - illegal.
2009 berichtete die Zeitung "Le Soir" von 76 Fällen innerhalb
von zwei Jahren. Andere Medien erwähnten 13 Fälle in 18 Monaten. Im Parlament unterstützen Sozialisten, Liberale, Grüne und die flämischen Nationalisten die Gesetzespläne, Christdemokraten und der rechtsextreme Vlaams Belang sind dagegen. "Ein Kind von sieben, acht oder neun Jahren, kann es wirklich in aller Freiheit Sterbehilfe verlangen?", fragte die Christdemokratin Soja Becq in der Parlamentsdebatte. Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder
die aktive Sterbehilfe legalisiert. Luxemburg folgte 2009. In den Niederlanden
gilt eine Altersgrenze von zwölf Jahren. Österreich lässt
derzeit die Tötung auf Verlangen von einer Expertenkommission untersuchen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz,
Eugen Brysch, fordert eine deutsche EU-Initiative gegen solche Regelungen.
"Die Bundesregierung ist jetzt gefordert. Sie muss die Legalisierung
der aktiven Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche zum Thema in
Europa machen", sagte Brysch der "Welt". Berlin dürfe
"nicht länger zusehen, wie unsere Nachbarn das Töten
selbst von Kleinkindern erlauben". Belgien verabschiede sich
mit dem geplanten Gesetz "von den gemeinsamen humanitären
Werten in Europa". Zur Begründung verwies Brysch darauf, dass
"Dreijährige, Fünfjährige oder Zehnjährige
keine Entscheidung über ihre eigene Tötung treffen" könnten.
Brysch forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, "dieses Thema
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der EU-Regierungschefs
zu setzen". |
Scharfe Kritik aus Unionsfraktion Auch in der Unionsfraktion im Bundestag stoßen
die belgischen Pläne auf scharfe Kritik. Michael Brand (CDU), der
in seiner Fraktion die Pläne für ein Sterbehilfe-Verbot koordiniert,
sagte der "Welt": "Eine Gesellschaft, die im Ergebnis
das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte Bankrott
erklärt und wäre auf der kippenden Bahn, weil messbar der
Wert des Lebens heruntergeschraubt wird und an die Stelle von Ausdauer,
Mitleiden und Hilfe die Kapitulation und der Tod treten." Nach Ansicht von Brand "ginge es an den Kern der
Menschlichkeit an sich", wenn "Menschen die Lösung zunehmend
in der Kapitulation sähen und statt menschlicher Hilfe die technische
Assistenz zum Suizid setzen". Brand weiter: "Diese Debatte
um die Abwertung des Lebens und die Aufwertung von Tötung, hier
im Namen der Selbstbestimmung sogar kleiner, unter gewaltigem Druck
stehender Kinder, lässt mich grausen in Erwartung der nächsten
Schritte, die da kommen für Ältere, zur Last fallende und
schwer depressive Menschen." Er hoffe nun auf "einen Aufschrei
der Menschlichkeit". Deutschland habe "eine ganz besondere
Verantwortung, solch unverantwortlichen Entscheidungen entgegen zu treten". Belgiens Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige abgestimmt. 86 der Abgeordneten stimmten für, 44 gegen die Vorlage, 12 Abgeordnete enthielten sich. Beobachter rechneten angesichts der Mehrheitsverhältnisse seit langem mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an. Belgien ist weltweit das erste Land, das für aktive
Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist
bislang Tötung auf Verlangen für über 12-Jährige
sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt. Die katholische
Kirche hatte sich mehrfach gegen das Gesetz ausgesprochen. Lesen Sie
hier eine Zusammenfassung zum Thema von kathpress. Heftige Kritik
durch katholische Kirche
Die belgischen Bischöfe warnten vor der Abstimmung erneut vor einer Banalisierung des Todes. Der Fall eines sterbewilligen Minderjährigen könnte als "normal" erscheinen, sobald eine bestimmte Krankheit oder Behinderung erst einmal allgemein als "unannehmbar" gelte. Bischofskonferenzen mehrerer EU-Länder, darunter die österreichische, warnten in den vergangenen Monaten mehrfach vor allen Formen aktiver Sterbehilfe - nicht zuletzt im Blick auf Belgien.
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Österreichs Referatsbischof für Familien- und Lebensschutz-Fragen Klaus Küng sagte am Donnerstagabend, die Abstimmung in Brüssel sei ein unheilvolles Signal für Europa. "Heute ist ein Tag, an dem man nur tieftraurig sein kann", so Küng wörtlich: "Belgien hat mit großer Mehrheit der Parlamentarier und unter Zustimmung der Bevölkerung ein Gesetz beschlossen, das Euthanasie für Kinder zulässt. Und zwar nicht 'über 12 Jahren' wie in Holland, sondern sogar 'unter 18 Jahren'. Und das trotz zahlloser warnender Stimmen aus dem In- und Ausland, nicht zuletzt des Europarates. Leider wird dieses Gesetz den Druck auf leidende Kinder, ihre Eltern und die Ärzte erhöhen, sich für den Tod zu entscheiden. Und der belgische Schritt wird unheilvolle Signalwirkung für Europa und die Welt haben. Ich kann nur mit Kardinal König wiederholen: ein Mensch, schon gar ein Kind, kann an der Hand, aber niemals, niemals durch die Hand eines anderen Menschen sterben." Die Abstimmung kann als direkte Folge des 2002 verabschiedeten Gesetzes gesehen werden. Damals beschloss die belgische Abgeordnetenkammer das "Gesetz zur Euthanasie" für Volljährige. Demnach muss ein unheilbar kranker Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken "körperlich oder psychisch unerträglich" machen. Mit der Ausweitung des Gesetzes können künftig auch Minderjährige unter diesen Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. Der Wunsch des Kindes muss durch mehrere Experten bestätigt werden; die Eltern müssen die Entscheidung bewilligen. Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die "lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen". Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde. Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die
Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche
Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten. Leonard hatte
die Belgier für vergangenen Donnerstag zu einem Gebets- und Fastentag
gegen das Gesetz aufgerufen. |
Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne |
Immer mehr
problematische Anwendungsfälle
2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus. Auch in den Niederlanden zeigt die Statistik eine klare Richtung: Die Zahl der Fälle ist von 2011 bis 2012 um 13 Prozent auf 4.188 gestiegen, berichtete die zuständige Kommission. Schlagzeilen machte Belgien, weil dort auch Menschen Tötung auf Verlangen in Anspruch nahmen, die nicht todkrank waren. So erhielt im Oktober ein transsexueller Mann Sterbehilfe, weil er mit seiner Geschlechtsumwandlung unglücklich war. Zur Jahreswende sorgte der Tod eines 45-jährigen Zwillingspärchens für heftige Diskussionen. Die beiden von Geburt an tauben Männer drohten allmählich zu erblinden. Auf Wunsch der Brüder leisteten Ärzte Sterbehilfe, obwohl die Zwillinge nicht an einer tödlichen Krankheit litten. Ethisch problematisch zeigt sich auch die Vermischung von Euthanasie und Organspende. 2012 wurde bekannt, dass in Belgien seit 2005 neun nach Sterbehilfe verstorbenen Patienten Organe entnommen worden. Debattiert wurde, ob diese Spenden wirklich freiwillig erfolgten. Eine systematische Information der sterbewilligen Patienten über Organspende gebe es nicht, um keinen emotionalen Druck zu erzeugen, zitieren Zeitungen den Antwerpener Transplantationsmediziner Dirk Ysebaert. Umstritten ist auch der Umgang mit Demenzkranken und
ihrer Entscheidungsfähigkeit. Für Debatten sorgte etwa 2011
die Sterbehilfe für eine schwer demenzkranke Frau - ohne dass sie
ihren vor Jahren formulierten Wunsch noch einmal klar zum Ausdruck bringen
konnte. Nach Meinung der belgischen Bischöfe droht hier ein
Dammbruch. Bei Demenzkranken und behinderten Kindern könnte es
"soweit kommen, dass die Euthanasie ganz einfach die allgemeingültige
Lösung würde - aus Mitleid", warnen sie. |
"Islamischer Staat" nimmt Vatikan ins Visier
Der Titel "Dabiq" bezieht sich auf eine nordsyrische Stadt, die nach islamischer Überlieferung mit der Endzeitschlacht in Verbindung gebracht wird. Purmagazin 11/2014 |
Minimalziel. Die italienischen Bischöfe haben angesichts wachsender Gewalt gegen Christen die Entsendung internationaler Beobachter für einen wirksameren Schutz der Religionsfreiheit ins Gespräch gebracht. EU und UNO sollten dafür eintreten, dass in allen Staaten ein Minimum an Religionsfreiheit gewährleistet sei, forderte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Angelo Bagnasco. Diesem Thema müsse auf internationaler wie auch
auf bilateraler und informeller Ebene kontinuierlich Aufmerksamkeit
gewidmet werden. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass
ein punktuelles Interesse auf Auch in Ländern mit demokratischer Tradition gebe
es "heimtückische Bedrohungen" der Religionsfreiheit,
sagte der Kardinal und nannte als Beispiel den Streit um Kruzifixe in
öffentlichen Einrichtungen - auch in Italien. |
Sterben - die letzte große Lebensaufgabe
Der würdige Umgang mit dem Lebensende abseits von falschem Mitleid
Das vermeintliche Ideal des selbst-bestimmten Sterbens
beflügelt die Phantasie und die Hoffnung vieler Menschen, "ruhig
einzuschlafen", "nicht leiden zu müssen", "in
Würde zu sterben", "zu Hause zu sterben", und möglichst
"im Kreis der Familie"? Schließlich hat jeder einen
Anspruch auf menschenwürdiges Sterben; und wenn es uns als Menschen
schon verwehrt ist, Einfluss auf Ort und Zeit unserer Geburt zu nehmen,
könne diese Ohnmacht doch wohl wenigstens am Lebensende durchbrochen
werden. Auch könnte es als gesellschaftlicher Druck empfunden
werden, beizeiten die Abwägung vorzunehmen, ob einem das eigene
Leben genügend wert- und sinnvoll vorkommt und ob es überhaupt
noch einen Zweck hat, weiter am Leben zu bleiben. Hinzu kommt eine Gruppe von Menschen, die aus religiösen Gründen die Entscheidung über den Todeszeitpunkt des Menschen durch den Menschen auch nicht für sich selbst verfügen wollen. Zu dieser Gruppe gehöre ich. Als katholischer Christ erachte ich das Leben und auch
mein Leben als ein unantastbares Geschenk Gottes, das in jedem Augenblick
bis zu seinem irdischen Ende und darüber hinaus von Ihm getragen
und auf Ihn verwiesen ist. Ein aktiver Tötungsakt, um dem Elend
und dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Sich-vergreifen an den menschlichen
Möglichkeiten. |
ein Rückschritt für die Menschheit, hat uns
doch die Fähigkeit zum Mitleid und das Mitleiden Christi mit den
Schwachen und Bedürftigen kulturell so bereichert. Scheinbar bricht
die alte heidnische Weltanschauung hervor, wonach die Schwachen und
Kranken wieder mehr auf sich selbst verwiesen sind und natürlich
dann auch ihr Ende aussuchen sollen. Die Verneinung der aktiven Sterbehilfe bedeutet nicht, dass immer alle medizinischen Mittel ausgeschöpft werden müssen, wenn dadurch der Tod künstlich und sinnlos hinausgezögert wird. Als klinisch erfahrener Arzt kenne ich viele Konflikt- und Entscheidungssituationen rund um Leben und Sterben und weiß, dass die Moral keine Therapie um jeden Preis verlangt. Um bis zuletzt menschenwürdig leben zu können, kann es auch gerechtfertigt sein eine intensiv-medizinische Behandlung abzulehnen. Viele Menschen haben große Angst davor, irgendwann
einmal selbst hilflos ausgeliefert und auf das Wohlwollen anderer, die
Apparate-medizin, die Entscheidungsfähigkeit Angehöriger und
die Kunst und Gunst von Ärzten angewiesen zu sein. Doch im Angesicht des Todes bäumt sich bei vielen Menschen ein geradezu überirdischer Überlebenswille auf, der das Umfeld sehr überraschen, ja erschüttern kann. Diese Erfahrung lässt so manche Ärztin und
so manchen Arzt sehr vorsichtig werden im Umgang mit einem verfügten
Willen, der in anderer Zeit und anderer Situation geäußert
wurde. Noch gilt diese große Vorsicht auch für die Bereitschaft,
dem Leben durch aktive Sterbehilfe ein Ende zu setzen. Ringen um Menschenwürde am Lebensende Auf solche Entscheidungen können und müssen
wir uns vorbereiten: durch frühzeitiges Annehmen der eigenen Sterblichkeit,
durch eine Vertiefung religiöser Überzeugungen, durch offene
Gespräche mit engen Vertrauten über persönliche Vorstellungen
vom menschenwürdigen Sterben. Das Sterben ist die letzte große Lebensaufgabe,
die der Mensch zu bewältigen hat, hoffentlich liebevoll begleitet
von Mitmenschen, aber in jedem Fall begleitet von Gott. FRANK
JOHANNES HENSEL |
Kardinal Meisner Unsere Aufgabe ist es, für das Leben einzutreten.
Alle Angriffe auf das menschliche Leben und seine Würde sind Angriffe auf Gott. Zu keiner Zeit der Weltgeschichte war die Notwendigkeit größer und drängender, den Menschen zu verteidigen, zu schützen und zu heilen wie heute. Denn zu keiner Zeit gab es so viele Möglichkeiten, den Menschen vorgeburtlich und nachgeburtlich zu schwächen, zu entwürdigen und zu töten..... Wenn es keine objektiven Kriterien mehr für Gut und Böse gibt, an denen sich die Gesetze der Menschen auszurichten haben, dann wehe dem Menschen! ... Darum müssen wir 'vom verabscheuungswürdigen Verbrechen der Abtreibung' sprechen (Gaudium et spes). Wer so mit ungeborenen Kindern umgeht, hat dann wohl auch keine Hemmungen mehr, künstlich erzeugte Embryonen als Ersatzlager zur Herstellung der Gesundheit für Menschen zu verwenden. Das ist wie bekannt keine Horrorvision mehr, sondern sehr nahe gekommene Möglichkeit. Der nächste Schritt ist dann - und warum auch nicht - die Tötung alt gewordener und kranker Menschen, wie das in den Niederlanden und anderen Staaten schon Realität geworden ist... Die Kirche ist somit die letzte Lobby des gefährdeten Lebens... daran liegt unsere Berufung und unser Auftrag als Kirche."
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PAPST FRANZISKUS
"GEHEN - AUFBAUEN - BEKENNEN"
Worte des Heiligen Vaters
Wie viele Menschen bezahlen einen hohen Preis für ihr Bemühen um die Wahrheit! Wie viele aufrechte Menschen ziehen es vor, gegen den Strom zu schwimmen, allein um nicht die Stimme des Gewissens zu verleugnen, die Stimme der Wahrheit! Aufrechte Menschen, die keine Angst davor haben, gegen den Strom zu schwimmen! Wir dürfen keine Angst haben! Unter euch befinden sich zahlreiche junge Menschen. Zu ihnen sage ich: Hab keine Angst, gegen den Strom zu schwimmen, wenn man uns die Hoffnung nehmen will, wenn man uns Werte vorschlägt, die verdorben sind, wie ein Essen, das schlecht geworden ist, und wenn das Essen schlecht geworden ist, macht es uns krank; diese Werte machen uns krank. Wir müssen gegen den Strom schwimmen! Und ihr jungen Menschen sollt die ersten sein: Schwimmt gegen den Strom und seid gerade darauf stolz! Vorwärts, seid mutig und schwimmt mit Stolz gegen den Strom! |
Der Schlüssel für das Gebet sei das erste Wort: Vater. Ohne dieses Wort zu sagen, ohne dieses Wort zu hören,
könne man nicht beten. "An wen richte ich mein Gebet? An Gott den Allmächtigen? Zu weit weg. Den spüre ich nicht. Auch Jesus spürte ihn nicht. An wen richte ich mein Gebet? An einen kosmischen Gott? Schon fast an der Tagesordnung heutzutage, nicht wahr? Diese polytheistische Art und Weise, die mit der Kultur "light" einhergeht Du musst dein Gebet an den Vater richten! Das ist ein starkes Wort, Vater'. Du musst zu dem beten, der dir das Leben gegeben hat. Nicht an alle: an alle ist zu anonym. An dich. An mich. Und auch derjenige, der dich auf deinem Weg begleitet, der dein ganzes Leben kennt. Alles: das, was gut ist, und das, was weniger gut ist. Er kennt alles. Wenn wir das Gebet nicht mit diesem Wort beginnen, nicht
mit den Lippen, sondern mit dem Herzen, können wir nicht "christlich"
beten." Das Wort "Vater" öffne die Türen.
"Vater, ich habe gesündigt" sei der Schlüssel eines
jeden Gebets, wiederholte der Pontifex, das einem das Gefühl gebe,
geliebt zu werden. "Wir haben einen Vater. In nächster Nähe, der uns umarmt All diese Ängste, die Sorgen, die wir haben, überlassen wir sie dem Vater: Er weiß, was wir brauchen. Aber welcher Vater? Mein Vater? Nein: unserVater!
Denn ich bin kein Einzelkind, niemand von uns, und wenn ich es nicht
schaffe, ein Bruder zu sein, ist es schwierig ein Sohn dieses Vaters
zu sein, denn er ist ein Vater von allen. Meiner ganz sicher, aber auch
der der anderen, meiner Brüder. Und wenn ich nicht in Frieden mit
meinen Brüdern lebe, kann ich ihn nicht Vater' nennen." Und so, fügte Papst Franziskus hinzu, erkläre sich, warum Jesus, nachdem er seinen Jüngern das Vaterunser beigebracht habe, unterstreiche, dass, wenn wir nicht den anderen verzeihen, auch der Vater uns unsere Schuld nicht vergeben könne. Es sei sehr schwer, den anderen zu verzeihen, weil wir immer diesen Kummer in uns trügen.
Das ist schwer, sehr schwer. Vater', ich kann nicht Vater' sagen. Das stimmt, das kann ich verstehen. Ich kann nicht unser sagen, weil der und der mir das angetan hat und der und der das und das ist '. Das kann man nicht. Die müssten zur Hölle gehen, nicht? Sie gehören nicht zu den Meinen.' Es stimmt, es fällt uns nicht leicht. Aber Jesus hat uns den Heiligen Geist versprochen: Er ist es, der es uns lehrt, von Innen heraus, von Herzen, Vater' zu sagen, unser'. Bitten wir heute den Heiligen Geist, dass er uns lehre,
Vater' und unser' zu sagen, in dem wir Frieden mit unseren
Feinden schließen." |
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+ AUF EIN WIEDERSEHEN DON RUGGERO, IM HAUSE DES VATERS
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Am 21. April, nach kurzer Krankheit, hat Don Ruggero seine Seele in die Hand Gottes zurückgegeben. 19 Jahre gemeinsame Seelsorge sind eine lange Zeit.
Wir haben viel miteinander erlebt, uns gesorgt und gefreut an und
mit der Gemeinde. Don Ruggero war ein Priester mit Leib und Seele, der seine Berufung ernst nahm. Kein Tag verging ohne Eucharistie - sogar morgens um 6 Uhr in spanisch (zur Freude der Schwestern) wenn auf dem Kongress an dem Tag keine Messe vorgesehen war. Sein Wissen war enorm, auf jedem Gebiet. Vor allem das Schöne zog ihn an: von allen Kirchen, egal wo auf der Welt, die wir besucht haben, konnte er Einzelheiten erzählen und sie für uns lebendig machen. All' das auf seine unaufdringliche Art. |
Unordnung konnte er nicht leiden. Wie viele Stunden
haben wir fotokopiert und geklebt - als wir beide noch keinen Computer
hatten - bis die Kopie für das Heft am Ende so war, wie sie sein
musste. Ob er nun im Himmel weiter für Ordnung sorgen darf? Bis August 2004 war er für unsere Gemeinde da, bevor er sich ganz seiner Aufgabe als Abate widmen konnte. Gott wird ihm ganz sicher seinen verdienten Lohn geben. |
Gabriella, die Schwester von Don Ruggeero, hat für diejenigen, die ihn gekannt und geschätzt haben ein sehr schönes Heft mit vielen Bildern zur Erinnerung an ihren Bruder zusammengestellt (in italienisch) . Es wird Ihnen gerne zugeschickt, bitte nur melden: cocatege@fastwebnet.it (Ingeborg Friedmann) |
Das Wesen des Brotes wird zum Wesen des Herrn
Brot wird geteilt und ausgeteilt und ist
so ein Zeichen für Gemeinschaft - |
Wo Gott weint ist unsere
Hilfe vonnöten
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Eine Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen will,
muss ihren Mutterinstinkt unterdrücken, den sie in Körper
und Seele fühlt, nur um diese verzweifelte Entscheidung umzusetzen.
Dabei versucht sie alles, was sie fühlt, glaubt und weiß
auszulöschen, nämlich dass sie ein Kind in sich trägt,
dass von Gott in ihrem Mutterschoß gestaltet wird. Nur weil sie
einem Programm folgt, das ihr von Menschen und von der Kultur empfohlen
wird, legt sie die Werte ab, die sie in sich trägt. Ein großer
Gewissenskonflikt entsteht in ihrem Herzen. Diese Entscheidung ist keinesfalls
befreiend, sondern ein Nachgeben und Aufgeben. Sie weiß, dass
sie ihr Kind hat sterben lassen, sie muss das jedoch abstreiten, weil
die Wirklichkeit zu schmerzhaft ist, auch wenn der Schwangerschaftsabbruch
in vielen Ländern sozial anerkannt ist. Wenn ein anderes Familienmitglied
stirbt, versteht die Kultur das Bedürfnis der Trauer, aber im Falle
einer Abtreibung ist Trauer verboten, und bleibt im Untergrund und das
ist nicht gut. Geduldiges Zuhören in Liebe macht die Tat nicht
ungeschehen, doch kann sie ein Weg sein, den Tunnel der Verzweiflung
zu verlassen und sich vertrauensvoll Gottes Erbarmen zu öffnen. |
DIE PÄPSTE UND DIE JUDEN
Der französische jüdische Philosoph
Bernard-Henri Levy hat Papst Benedikt XVI. vor Kritikern in Schutz genommen.
In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"
wehrte sich Levy vor allem gegen den Vorwurf, in der Amtszeit Benedikts
XVI. habe es Rückschritte in den Beziehungen der katholischen Kirche
zum Judentum gegeben. Der Papst habe wiederholt betont, er wolle "den Dialog unter Gleichen' mit den ,älteren Brüdern' der Christen, den Juden, vertiefen und fortentwickeln". Man könne ihm alles Mögliche vorwerfen, "aber sicher nicht, den von Johannes XXIII. begonnen Prozess einzufrieren' schrieb Levy. Sobald die Rede auf Benedikt komme, beherrschten "Vorurteile, Unaufrichtigkeit und sogar die glatte Desinformation jede Diskussion", beklagte der Philosoph. Levy erinnerte an die Besuche von Benedikt XVI. in den Synagogen in Köln und New York sowie jüngst in Rom. Zugleich betonte er, dass sich Benedikt XVI. das von Johannes Paul II. an der Jerusalemer Klagemauer gesprochene Gebet zu Eigen gemacht habe. "Er hat das jüdische Volk also um Verzeihung gebeten, für einen Antisemitis-mus, der sich lange aus dem Katholizismus speiste", so Levy. Da er dies mit den Worten seines Vorgängers getan habe, "könnte man also aufhören, eselsgleich zu wiederholen, er würde gegenüber seinen Amtsvorgängern einen Rückschritt vollziehen". |
Levy ging auch auf die Kritik an Papst Pius XII. und
seiner Haltung gegenüber den Nazis ein. Noch als Kardinalstaatssekretär
Eugenio Pacelli habe er 1937 die Enzyklika "Mit brennender Sorge"
verfasst. Dies sei bis heute eines der "entschlossensten und wortgewaltigsten
Manifeste gegen die Nazis". Als Papst habe er nicht nur im Stillen
dafür gesorgt, "dass den verfolgten römischen Juden die
Klöster offen standen", er habe wichtige Rundfunkansprachen
gehalten, die ihm später die Anerkennung der Präsidentin von
Israel, Golda Meirs, eingebracht hätten. |
UNGLAUBLICH ABER
LEIDER WAHR
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KINDER ALS SPIELBALL
Kann die Lebensgefährtin der Mutter eines
Kindes den Vater ausschalten?
Die homosexuelle Adoption vor der großen Kammer
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Am 3. Oktober 2012 wird der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ein Fall "homosexueller Adoption" vorgelegt, in dem es um die Unmöglichkeit für eine Frau geht, den Sohn ihrer Lebensgefährtin zu adoptieren. Das weibliche Paar sieht darin eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und eine Diskriminierung. Das Urteil wird von der großen Kammer gefällt, das heißt, der höchsten europäischen Gerichtsinstanz für Menschenrechte und eine Berufung ist nicht möglich. Die Urteile der großen Kammer legen die Rechtsprechung des Gerichthofes fest und sind verbindlich für die 74 Mitgliedstaaten des Europarates:
Das ECLJ (European Center for Law and Justice) hat die Erlaubnis erhalten,
sich in diesem Fall als Dritter zu beteiligen und hat der großen Kammer
seine schriftlichen Stellungsnahmen vorgelegt. Die beiden Frauen, die beim
EGMR eine Beschwerde in ihrem Namen und im Namen des minderjährigen Sohnes
eingelegt haben, leben zusammen und unterhalten eine feste Beziehung. Sie
möchten auf legalem Wege die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung
als Familie erhalten, indem sie den Jungen von der Lebensgefährtin der
Mutter adoptieren lassen.
Nach österreichischem Recht hebt die Adoption durch einen Mann die
Verbindung zwischen einem Kind und seinem biologischen Vater auf (gleichfalls
hebt die Adoption durch eine Frau die Verbindung zwischen dem Kind und seiner
biologischen Mutter auf. Und natürlich kann ein Kind nicht von mehr als
zwei Eltern abstammen.
Die beiden Frauen behaupten, dass diese Regel zur Folge hat, die Adoption durch einen gleichgeschlechtlichen Partner zu verhindern, und damit eine Diskriminierung, die auf der sexuellen Orientierung basiert, darstellt. Sie geben an, dass eine solche Adoption bei heterosexuellen Partnern möglich ist, denn, unter bestimmten Voraussetzungen, kann ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zusammenlebt, den Vater ersetzen und das Kind adoptieren (Das Gleiche gilt für die Frau, die mit dem Vater des Kindes lebt und theoretisch den Platz der Mutter einnehmen könnte). In dieser Rechtssache verliert der biologische Vater (oder die biologische Mutter) jede menschliche und rechtliche Verbindung zu seinem (ihrem) Kind (er hat nicht einmal mehr das Recht es zu sehen).
Eine solche Adoption durch Ersatz verlangt das
Einverständnis des Elternteils, das die Verbindung verlieren würde,
oder ein Gerichtsurteil, das auf der Feststellung des Wohles des Kindes und
der Unwürdigkeit des biologischen Elternteils, seine Rechte zu behalten,
basiert (im Fall von Misshandlung oder totalem Desinteresse für das Kind).
Da es der Vater verweigert hat, auf seine Rechte
zu verzichten, haben die beiden Lebensgefährtinnen die österreichischen
Gerichte gebeten, ihn seiner elterlichen Rechte zu entheben und eine Adoption
zu genehmigen, durch welche die adoptierende Frau an die Stelle des Vaters
tritt.
Die österreichischen Behörden sind
der Meinung, dass dieser Adoptionsantrag dem Wohle des Kindes widerspricht
und haben ihn deshalb abgelehnt. Sie haben befunden, dass es nicht möglich
ist, den Vater durch eine Frau zu ersetzen und ihn seiner Rechte zu entheben.
So wie es ebenfalls gegen das Wohl des Kindes wäre, die Mutter durch
die Stiefmutter zur ersetzen und so die Verbindung zwischen den Sohn und der
Mutter aufzuheben. Kurz gesagt hat das Kind bereits einen Vater und eine
Mutter und keiner von beiden möchte oder muss auf seine elterlichen Rechte
verzichten. Das Kind kann nach österreichischem Recht nicht adoptiert
werden.
Die beiden Frauen, die in ihrem und im Namen
des minderjährigen Kindes (?) handeln, klagen auf Verletzung ihres Rechtes
auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens (Art. 8 der europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) sowie auf Diskriminierung
wegen ihrer sexuellen Orientierung (Art. 14).
Diese Rechtssache wird von der internationalen
Lobby LGBT (The European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual,
Trans and Intersex Association) unterstützt. Es ist zu bemerken, dass
der Verteidiger der Klägerinnen Helmut Graupner, der europäische
Vorsitzende der International Lesbian, Gay, Bisexuel, Transgender & Intersex
Law Association (ILGLaw) sowie der rechtliche Berater der ILGA-Europa, ist.
Er ist ebenfalls Mitglied von ESCOL (European Commission on Sexual Orientation
Law), einem europäischen Netzwerk von militanten-LGBT Juristen. Diese
Organisationen beteiligen sich als Dritte in dem Verfahren, wie andere LGBT-Lobbys
, und haben dem EGMR ihre Beobachtungen vorgelegt.
Die von den Klägerinnen und diesen Organisationen
dem EGMR vorgelegte Frage ist die der Adoption durch den homosexuellen Stiefvater
oder die homosexuelle Stiefmutter (step-parent adoption). Das ist eine der
drei Adoptionsformen, die von den LGBT-Gruppen gefordert werden, zusätzlich
zu der Adoption durch zwei homosexuelle Junggesellen und der Adoption durch
homosexuelle Paaren (diese beiden Fälle wurden von der EGMR in den Rechtssachen
E. B. ./. Frankreich im Jahre 2008 und Gas und Dubois ./. Frankreich im Jahre
2012 behandelt).
Die Fakten, die von der Kanzlei des EGMG vorgetragen werden, sagen nichts
über den Vater aus, abgesehen davon, dass ihm vorgeworfen wird, keinen
triftigen Grund für seine Ablehnung der Adoption anzugeben. Tatsächlich,
aber scheint es so - wenn man gründlichere Recherchen anstellt -, dass
der Vater nicht nur ein Zeugungsinstrument war (gleich einem Samenspender)
wie man es hätte vermuten können. Die internen österreichischen
Gerichte geben an, dass der Vater regelmäßige Kontakte zu seinem
Sohn unterhält. Weitere Informationen fügen hinzu, dass das
Kind aus einer vorherigen Verbindung stammt, dass es den Namen des Vaters
trägt und dass dieser für das Kind Unterhalt zahlt. Anders ausgedrückt
lebt dieses Kind (wie viele andere auch, deren Eltern getrennt sind) mit seiner
Mutter und hat einen Vater, der sich weiterhin um es kümmert.
Im Grunde genommen ist diese Rechtssache sehr einfach: die beiden Lebensgefährtinnen wollen den Vater ausschalten und da dieses vom Gesetz nicht erlaubt ist, beschuldigen Sie das Gesetz, diskriminierend zu sein.
Von vornherein drängen sich zwei Fragen zu den Tatsachen auf:
- Ist der Vater über das Verfahren in Strassburg informiert worden ?
Da die Klägerinnen das Recht erhalten haben, anonym zu bleiben, kann
man sich die Frage stellen. Ein solches Verfahren, ohne seine Kenntnis, einzuleiten,
wäre illoyal, da er nicht in der Lage wäre, angehört, zu werden,
obgleich er ein persönliches Interesse an der Rechtssache hat.
- Ist der Sohn einverstanden? In der Sachverhaltbeschreibung des EGMR weist
nichts darauf hin : ganz im Gegenteil, da das Kind minderjährig ist,
handelt seine Mutter in seinem Namen vor dem EGMR und er wird von dem gleichen
Anwalt vertreten wie seine Mutter und deren Gefährtin.
Wenn man diese Rechtssache strikt unter juristischem Gesichtspunkt betrachtet,
ist sie einfach, und es ist schwer zu verstehen, warum sie von der großen
Kammer verhandelt wird.
Die Rechtssache müsste so gelöst werden:
es gibt kein Recht auf Adoption, und schon gar nicht wenn es um ein nicht-adoptierbares
Kind geht. Aber, da es um die Rechte von Homosexuellen geht, wird alles kompliziert.
Man fürchtet als homophob abgestempelt zu werden, wenn man den Antrag
der Homosexuellen nicht befriedigt.
Eine gründlichere juristische Überlegung ist notwendig, deren fundamentale
Prinzipien die folgenden sind.
- Der Vater hat das Recht und die Pflicht, sich weiter um seinen Sohn zu kümmern
- Der Vater hat das Recht und die Pflicht, sich weiter um seinen Sohn zu kümmern,
wie es dem nationalen und dem internationalen Recht entspricht (insbesondere
der Kinderrechts-konvention, Art. 5; und dem Europäischen Übereinkommen
von 1975 über die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder, Art.6).
- Die internationalen Abkommen, die die Adoption betreffen, betonen die Notwendigkeit
des Einverständnisses der biologischen Eltern als Bedingung der Adoption.
Liegt eine freie, aufgeklärte und schriftliche Zustimmung nicht vor,
kann das Kind nicht adoptiert werden. Um die Freiheit des Einverständnisses
zu garantieren, bestimmen die Abkommen, dass es nicht durch finanzielle oder
sonstige Gegenleistungen erworben werden. Man kann keinem Elternteil vorwerfen,
nicht seine Zustimmung zu geben.
- Das Wohl des Kindes ist es, seinen Vater und seine Mutter zu behalten
- Das Wohl des Kindes muss das wichtigste Kriterium bei einer Adoption sein.
So bestimmen es das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Art. 1) und
die Kinderrechtskonvention (Art. 21).
Aber das vorrangige Interesse des Kindes ist es, die Beziehung zu seinem Vater
und zu seiner Mutter zu bewahren und darauf hat es ein Recht. Die Klägerinnen
schweigen sich darüber aus.
Es gibt kein Recht auf Adoption
Die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
garantiert weder ein Recht auf ein Kind noch ein Recht auf Adoption oder darauf
adoptiert zu werden. Die Adoption hat zum Ziel das Wohl des Kindes: dem Kind
eine Familie zu geben, die es nicht hat. Wenn es darum geht, zwischen einem
Erwachsenen und einem Kind einen Familienbund zu knüpfen, so muss dem
höherrangigen Interesse des Kindes eine besondere Bedeutung zugeteilt
werden, die dem Interesse des adoptierenden Elternteils überlegen sein
kann.
Der EGMR betrachtet es als legitim, das Modell der natürlichen Familie
beizubehalten, sowohl für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
als auch für die Adoption.
Weil die Adoption sich an dem Leitbild der natürlichen
Familie orientiert, kann ein Kind nicht mehrfach adoptiert werden, müssen
die Adoptiveltern im Fortpflanzungsalter sein und ist die Adoption definitiv.
Die Adoption verändert die Abstammung, die ein wesentlicher Bestandteil
unserer Identität ist. Die Adoption muss also die Identität
und die Rechte des Kindes respektieren, was nicht der Fall wäre, wenn
man eine Abstammung erlaubte, die mit der Wirklichkeit nicht vereinbar ist.
Die große Kammer hat in der Rechtssache S. H. ./. Österreich befunden,
dass es für einen Staat legitim ist, zu verweigern, willentlich komplexe
Situationen zu schaffen, die nicht der natürlichen Wirklichkeit entsprechen.
In Bezugnahme auf das Prinzip der biologischen
Realität hat der EGMR bereits die Gelegenheit gehabt, zur befinden, dass
es legitim ist, dass die Adoption eines Minderjährigen den Abbruch der
biologischen Abstammung bedeutet, und dass die Adoption es nicht zulässt,
dass ein minderjähriges Kind mehr als zwei Eltern hat
Freierfundene Abstammungen zuzulassen, die
in der Wirklichkeit nicht verankert sind, stellt eine schwere Verletzung der
natürlichen Rechte des Kindes dar, insbesondere des Rechts auf Sicherheit
und auf Orientierungen deren es bedarf, um sich zu entwickeln. Es stellt
auch einen eindeutigen Bruch der Kinderrechtskonvention dar, die insbesondere
darauf hinweist, dass das Kind "soweit möglich das Recht [hat],
seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden" (Art. 7) und
das Recht "seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit,
seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne
rechtswidrige Eingriffe zu behalten" (Art. 8).
Worum es letztendlich geht ist das Ausmaß der Macht der Erwachsenen über die Kinder. Es reicht nicht, dass die Kinder dem sentimentalen Hin- und Herschwanken unterworfen werden, dass die Kinder von ihren Müttern oder Vätern durch die Scheidung getrennt werden. Es geht jetzt auch noch darum, dass die Erwachsenen ihre Abstammung bis zum Äußersten verfälschen können, um ihre eigenen Wünsche zu befriedigen und ihre Vergangenheit auszulöschen, selbst wenn dabei auch die des Kindes ausgelöscht wird.
Die Wirklichkeit der Abstammung ist eine natürliche
Verwurzelung, die die Kinder gegen den Egoismus und die Unbeständigkeit
der Erwachsenen schützt.
Der ECLJ hofft, dass die Richter der großen Kammer sich nicht von dem
heiklen Charakter des Themas und der Befürchtung als homophob zu gelten
beeindrucken lassen. Diese Befürchtung ist unangebracht, denn worum es
in dieser Rechtssache wirklich geht, das sind nicht die Rechte des lesbischen
Paares, sondern die eines Vaters und seines Sohnes.
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Der Priester der
Zukunft? Unter Menschen! Der Priester der Zukunft ist unter den Menschen das ist eine der Botschaften, welche die Seminaristen Frederick Reit und Rolf Paschke von ihrem Treffen mit dem Papst am Samstagnachmittag mitgenommen haben. Vor drei Monaten hatten sie zusammen mit anderen Seminaristen Benedikt XVI. einen Brief geschrieben, in dem sie dem Papst Ideen zum Priester der Zukunft vorstellten. Der Papst ging auf das Schreiben direkt ein. In seiner Ansprache im Freiburger Priesterseminar, die in sehr persönlichem Ton gehalten war, erwähnte Benedikt XVI. mehrere Male, dass er gern noch viel länger mit den jungen Männern gesprochen hätte. |
KARDINAL ANGELO BAGNASCO Erzbischof von Genua und Präsident der ital. Bischofskonferenz besuchte am 15. März 2011 die Deutsche Schule Genua.
Er wurde von Herrn Dr. Motschmann, dem Schulleiter der DSG und von Frau Friedmann im Namen des Vorstandes empfangen und trug sich in das Gästebuch mit einer Widmung ein. Das Treffen mit den Schülern der Oberstufe verlief in einer sehr offenen und herzlichen Atmosphäre. Es war das erste Mal in der langen Geschichte der Schule (sie besteht seit 1869), dass ein Genueser Kardinal ihr die Ehre seines Besuches gab.
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Kardinal Koch ortet
"Verballhornung des Christentums" Der vatikanische Ökumeneverantwortliche, Kardinal Kurt Koch, kritisiert eine grenzenlose "Verballhornung" des Christentums im deutschen Sprachraum. Gleichzeitig schütze man Islam und Judentum vor einer solchen Behandlung. Dies sei "latent kein Beitrag zum Schutz der Christen", die in der Welt verfolgt würden. Das sagte der Schweizer Kurienkardinal im Gespräch mit dem Kölner Domradio. Als Präsident des Päpstlichen Rates für die Förderung der Einheit der Christen will er nun vor allem Bedingungen schaffen für die Möglichkeit, dass Gottes Geist in der Ökumene wirken kann. Denn die wirkliche Einheit der Christen, so Kardinal Koch im Domradio, könne nur Gott selbst bewirken. In diesem Zusammenhang sprach Koch auch die Beziehungen der katholischen Kirchen zu den evangelischen und reformatorischen Kirchen an. Hier müsse vor allem das unterschiedliche Verständnis von dem, was Kirche sei, angesprochen werden. Andernfalls rede man "aneinander vorbei". Auch im Dialog mit der anglikanischen
Kirche von England müsse es darum gehen, die jeweiligen Identitäten
zu schärfen, denn Ökumene sei nur möglich "im
Dialog zwischen Überzeugungen", so Kardinal Koch. (domradio) |
WORTE DES HEILIGEN VATERS PAPST BENEDIKT XVI
Jede Diskriminierung von Personen oder
Ethnien auf Grund von tatsächlichen oder vermuteten genetischen
Faktoren sei ein "Angriff auf die gesamte Menschheit", sagte
er im Vatikan bei einer Begegnung mit Teilnehmern der Vollversammlung
der Päpstlichen Akademie für das Leben. Alle Menschen hätten
aufgrund ihrer Geburt die gleiche Würde. Die biologische, psychische oder kulturelle Entwicklung bzw. der Gesundheitszustand dürften nie zu Diskriminierungen oder gar zu "Aus-leseverfahren" und zur Verweigerung des Lebensrechts führen, sagte der Papst vor den Teilnehmern des Kongresses über "Neue Chancen der Genetik und das Risiko der Eugenik", der aus Anlass der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie veranstaltet wurde. |
Papst Benedikt
XVI. hat allen Formen genetischer Auslese von Menschen eine entschiedene
Absage erteilt.
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Benedikt XVI. verurteilte alle "eugenischen"
Fantasien im Namen eines "abstrakten Ideals von Gesundheit und
physischer Perfektion". Im Gegenteil sei eine besondere "Kultur
der Solidarität" gegenüber Leidenden gefragt, so der
Papst. Der Papst verwies auf die "unerhörten Formen von Diskriminierung und Gewalt" im Namen der Eugenik, die im 20. Jahrhundert von totalitären Regimen verübt wurden. |
Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
habe solche Haltungen formal geächtet. Dessen ungeachtet gebe
es aber auch heute besorgniserregende Anzeichen für derartige
hassenswerten Praktiken, die sich in neuen Formen äußern. PUR magazin 3/2009 |
Dieses Bild ist aktuell wie
nie! Gott Vater hätte ganz sicher auch einen anderen Weg finden können, um die Welt zu erlösen. Er hat seinen Sohn jedoch Mensch werden lassen. So wie ein jeder von uns herangewachsen ist im Schutz
des Mutterleibes, so auch Jesus. Hand und Fuß, Herz und Gehirn
haben sich langsam gebildet - in allem uns Menschen gleich. |
Eine Gesellschaft, die Leben zerstört, die Embryonen
zu Forschungszwecken - und weil man sich ein ganz großes Geschäft
erhofft - vernichtet, kann kaum noch menschlich genannt werden. Wir
sind aufgerufen, für das Leben zu kämpfen, da Gott in Jesus
unsere menschlichen Züge angenommen hat. Sicher kein Zufall!
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Eine Analyse von Weihbischof Andreas Laun (Salzburg) |
Jüdische Ehe-Regeln "Zur Umkehr brauchen wir einen neuen zuversichtlichen Glauben und eine tiefere Begründung von 'Humanae vitae'" In der "Jüdischen Allgemeinen" fand ich einen Artikel, der sich mit Enthaltsamkeit in der Ehe zu befasste. Sofort fiel mir "Humanae vitae" ein, die Frage
der Empfängnisregelung und damit die Notwendigkeit solcher ehelichen
Keuschheit auch für Katholiken. Man darf, sagt Joseph Ratzinger,
"keinesfalls Altes und Neues Testament als zwei verschiedene Religionen
einander gegenüberstellen" - erst recht ein Grund, auf unsere
jüdischen Brüder zu hören. Nun, der Verfasser des Artikels war eine jüdische
Schwester, Feige Twerski, eine Rebbezin (= Rabbinerin), und sie schreibt:
Bis hierher konnte ich nur zustimmen, aber mit der "Mikwe" führte mich die Rebbezin, so schien es mir zunächst, in eine andere Welt. Das ist ein religiös begründetes Tauchbad, erklärt sie und fährt fort. "Kulturell ist eine Mikwe so bedeutsam, dass die Rabbiner des Talmud entschieden, in dem Fall, in dem eine Gemeinde weder über eine Mikwe noch über eine Synagoge verfügt, habe die Errichtung einer Mikwe Vorrang." Was hat das mit Ehe zu tun? Nicht so eilig, zunächst nur lauschen: "Auf dem Höhepunkt des Gottesdienstes betrat der Hohepriester das Innerste des Tempels, den heiligsten Fleck der Erde, das Heiligtum aller Heiligtümer, wo er um Vergebung für die Verfehlungen des Volkes im vorausgegangenen Jahr bat. Einzig und allein der Hohepriester durfte das Heiligste betreten, und er als heiligster Vertreter des heiligen jüdischen Volkes durfte es nur ein einziges Mal im Jahr betreten, und nur für die kurze Frist an Jom Kippur, dem heiligsten Tag des Jahres. Man kann sich die Wichtigkeit dieses Momentes heute kaum noch vorstellen. Sieben Tage zuvor schon begann der Hohepriester mit seinen Vorbereitungen. In der Nacht, bevor er das Heiligste betrat, hielt ihn eine Gruppe großer jüdischer Führer wach; sie befragten ihn und trieben ihn an, die höchsten Höhen seiner moralischen und spirituellen Möglichkeiten zu erreichen. Nicht nur die Zukunft der jüdischen Nation, nein die Zukunft der ganzen Welt hing von seinem Tun im Heiligsten ab, von dem, was er ganz allein, nur mit Gott und sich selbst als Zeugen tat. |
Wege zur christlichenEhe Nach den sieben Tagen der Vorbereitung und nach der durchwachten Nacht hatte der Hohepriester noch eine abschließende Vorbereitung zu treffen, bevor der furchteinflößende Moment kam, da er das Heiligste betrat und Vergebung für sich selbst, für das jüdische Volk und für die ganze Welt erwirkte: Er tauchte in der Mikwe unter." Und jetzt die Überraschung: "Die Wiederaufnahme
der intimen Beziehungen zu ihrem Ehemann ist für die jüdische
Frau ein ebenso ehrfürchtiger Moment. Nach ihrer siebentägigen
Vorbereitung (= Enthaltsamkeit! Anmerkung) auf diesen Moment nimmt die
Frau ein Tauchbad in der Mikwe, um ihre Beziehung zu ihrem Ehemann und
um die Welt selbst zu erhöhen." Vor weiteren Fragen mögen meine christlichen Leser den Vergleich verkosten, auf der Zunge zergehen lassen: Die Enthaltsamkeit entspricht der Vorbereitung auf den heiligsten Moment des Jahres, die eheliche Vereinigung wird mit dem Schritt ins Heiligtum verglichen. Offenbar ist sie nicht von selbst ein so heiliges Tun, sondern sie bedarf der Erhöhung, eben durch das Tauchbad, die Mikwe. Was kann dieses Bad bewirken? Ich übergehe die ausführliche Antwort und komme gleich zum Ergebnis: Die Mikwe "ermöglicht uns die Wiedervereinigung mit unserem spirituellem Quellgrund." Aha, aber was bedeutet das für die Ehe? Hier die Antwort: "Ohne einen höheren Zweck ist körperliche Intimität eben nur dies: körperlich. Mit der Mikwe - und Gottes Gegenwart - wird aus der sexuellen, rein körperlichen Beziehung, aus dem Akt, den auch andere Arten vollziehen, ein Akt der Heiligkeit und der höchste Ausdruck zweier Menschen." Die Rede von der "Erhöhung" bedeutet also nicht nur "ein klein wenig verbessern", sondern ist wie ein Wunder von Kanaan, sie verwandelt die Triebhandlung - wie sie auch Tiere vollziehen und wie sie für Tiere in Ordnung ist - zum "Akt der Heiligkeit". Jüdische Übertreibung? Mitnichten, so redet
auch Johannes Paul II. Wir Christen müssen nicht zur Mikwe zurückkehren. Weil wir keine Juden sind? Nein, sondern weil wir sie mit dem Eintauchen in das Weihwasser ohnehin leben (sollten). Auf jeden Fall erinnert dieser ehrwürdige Ritus der jüdischen Mikwe daran, dass die eheliche Umarmung einer spirituellen Vorbereitung und Begleitung bedarf, damit sie ist, was sie sein soll, eine "heilige Vereinigung", man könnte auch sagen eine "heilige Kommunion". |
Sexuell verkehren ist leicht, damit die Umarmung ein "Akt der Heiligkeit" werde, bedarf es aber der "Mikwe", des andächtigen Eintauchens in den Geist Gottes. Nur dann überschattet dieser das eheliche Lager, um es zu heiligen. Darin sind wir, so scheint mir, mit unseren jüdischen Schwestern und Brüdern ganz und gar einig. Ob das "die Menschen von heute" annehmen? Wohl nur gläubige, aber die psychologischen Gründe für periodische Enthaltsamkeit, die Frau Twerski anführt, sollten mehr Menschen ansprechen. Der Talmud erklärt eine ganz einfache Regel der menschlichen Natur: Die Sexualität ist "etwas, das uns stets offen steht und doch schließlich seinen Reiz verliert: Wir gleiten in bloße Routine ab und verlieren schließlich das Interesse an der Sexualität, ja wir verachten sie sogar. Langeweile in der Ehe ist ein ernstzunehmendes Problem. Sie ist außerordentlich destruktiv, und heutzutage stellt sie eine wichtige Ursache für Scheidungen dar." Ich glaube, sie hat mit dieser Diagnose recht. Was kann man dagegen tun? Mikwe, antwortet Rebbezin Twerski, sie hätte auch "periodische Enthaltsamkeit" sagen können: "Hier liegt der erste und deutlichste Vorteil der Mikwe. Für etwa zwei Wochen jeden Monat sind Ehemann und Ehefrau für einander tabu. Wegen dieser monatlich wiederkehrenden "Ferien", so sagt der Talmud, werden Frau und Mann Monat für Monat wieder wie Braut und Bräutigam füreinander. Ihre Beziehung behält stets ihre Frische." Zur Umkehr brauchen wir einen neuen zuversichtlichen Glauben und eine tiefere Begründung von "Humanae vitae". Rebbezin Twerski hat mir bei dieser Aufgabe ein Stück
weiter geholfen, und ich habe ihr zu danken. Vielleicht geht es auch
anderen so. |
Es sind keine großen Dinge Ich kann dir keine Lösung anbieten Ich kann weder deine Vergangenheit, Ich kann deine Leiden nicht ungeschehen
machen, Das sind keine großen Dinge, Jorge Luis Borges |
_______________________________LITERATUR___________________________ |
In Frankreich ist das Tagebuch der Jüdin Helene Berr, die im KZ umkam, so bekannt wie bei uns das von Anne Frank. |
"Retten muss man sein Gedächtnis" Eine Studentin im Paris des Jahres 1942: Hélène Berr, geboren 1921. Sie hat ihr Anglistikstudium abgeschlossen, würde gern Lehrerin werden. Aber sie ist Jüdin. Deshalb ist ihr dieser Weg versperrt. Also bereitet sie sich auf eine Promotion vor, ist lebensfroh, naturverbunden, liest viel, trifft sich mit Freunden zum Musizieren und erlebt die erste Liebe. Aber sie lebt in einer schrecklichen Zeit. Es kündigt
sich eine Wende an: Die Lage der Juden wird immer bedrohlicher. "Man
hat nicht das Recht, nur an die Poesie auf Erden zu denken", heißt
es. Kann man aber mit einer dauernden Gefährdung leben? Es berührt, wenn es heißt: "Heute Morgen bin ich zu Hause geblieben, um Geige zu üben. Bei Mozart hatte ich alles vergessen." Aber die bedrohliche Situation lässt sich nicht
verdrängen. Helene Berr erlebt sich plötzlich als Fremde in
der Heimat, als befände sie sich in einem Albtraum. Der "Judenstern"
muss als stigmatisierendes Zeichen getragen werden: "Ich tu's,
weil ich meinen Mut erproben will." Mit einer ungeheuren Freude
wird jedes Zeichen der Zuneigung und der freundschaftlichen Unterstützung
registriert. Neben dem Belastenden gibt es auch Momente des Glücks. Suche nach dem Schönen Als dann auch der Vater verhaftet wird und die Berichte von Massendeportationen bekannt werden, kann man nicht mehr die Augen verschließen vor der herannahenden Gefahr. "Wir leben Stunde für Stunde, nicht mehr Woche für Woche." Ein Gefühl vom Ende der Welt kommt auf: Wird man die Menschen, die plötzlich verschwinden, jemals wiedersehen? Aber auch jetzt bleibt das Bedürfnis, sich dem Schönen zu widmen. Wenn sich die Freunde treffen, um ein Streichquartett von Mozart oder Schubert zu spielen, erwachen auch wieder Hoffnung und Zuversicht. "Und dann gibt es die Sympathie der Leute auf der Straße, in der Metro. Es gibt den gütigen Blick von Männern und Frauen, der einem das Herz mit einem unbeschreiblichen Gefühl erfüllt." Es ist jedoch nur gestundete Zeit, kleine kostbare Augenblicke
in einem immer unerträglicher werdenden Alltag. Wohl gäbe
es die Möglichkeit, ins unbesetzte Frankreich auszuweichen. Aber
dieser Ausweg wird abgelehnt: Man muss ausharren, anderen beistehen.
"Wir tanzen auf einem Seil, das von Stunde zu Stunde ein klein
wenig stärker gespannt ist." |
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Ein Gefühl der verbindlichen Solidarität kommt
auf, die Freundschaften "sind geprägt von einer Aufrichtigkeit,
einer Tiefe und einer Art ernster Zärtlichkeit, die kein Mensch
je begreifen kann. Es ist ein Geheimpakt, besiegelt im Kampf und in
den Prüfungen." Ihr Stil wird nun knapper und sachlicher. Sie will nur
Chronistin sein, damit man später erfahren kann, was hier geschehen
ist und was die Menschen erleiden mussten. Helene Berr registriert das
grauenhafte Räderwerk organisierter Brutalität, wobei sie
versucht, nicht ihrerseits in einen blinden Hass zu verfallen. Und sie
entdeckt dabei ihre Nähe zu Christus, als sie das Matthäusevangelium
liest. "Mir schien, dass Christus viel stärker mir gehörte
als manchem guten Katholiken. Hin und wieder hatte ich schon gedacht,
dass ich Christus näher sei als viele Christen, aber diesmal fand
ich den Beweis." Irgendwann muss ihr klar geworden sein, dass von ihr ein Opferweg verlangt würde. Sie sieht nun, was sie für eine Aufgabe hat. Sie befasst sich mit den Kindern aus den auseinandergerissenen Familien. Sie tröstet, macht Besuche, packt Kleider und Lebensmittel für die Deportierten. Daneben steht die Aufgabe, das Geschehen zu dokumentieren, nicht die großen Zusammenhänge, nein, gerade die scheinbar unscheinbaren Vorkommnisse, die Banalitäten des Bösen. "Retten muss man seine Seele und sein Gedächtnis",
schreibt sie. Auch jetzt will sie ein "weiches Herz" bewahren,
so schwer es auch ist. Im März 1944 wird Helene mit ihren Eltern verhaftet, in ein Lager gebracht, um anschließend nach Auschwitz deportiert zu werden. Die Eltern sterben dort in den Gaskammern, während sie im November 1944 noch nach Bergen-Belsen verlegt wird. Wenige Tage, bevor die Engländer das Lager befreien, wird Helene typhuskrank und kann nicht zum "Appell" antreten. Als ihre Gefährtinnen zu ihr zurückkommen, liegt sie zusammengeschlagen auf dem Boden und stirbt. Ihr Tagebuch hatte sie einer Freundin anvertraut. Sie sollte es ihrem Verlobten bewahren und ihm übergeben. Und nun, nach über sechzig Jahren, gerät es übersetzt in unsere Hände. Wir sind ja längst vertraut mit der Schreckensgeschichte
des Holocaust. Aber wie viel eindringlicher und erschütternder
ist ein solches persönliches Zeugnis. Gerade wenn uneinsichtige
und verbohrte Menschen von diesen Geschehnissen nichts wissen wollen
und ihre Augen davor verschließen, kann dieses Buch einen Zugang
vermitteln. Wir werden mitten hineingeführt in ein Lebensschicksal,
das beispielhaften Charakter hat. |
Hélène Berr "Pariser Tagebuch
1942-1944" Hanser, München
Otto Betz 24/2009 CIG |
Laura bittet Gott, sie vor dem Bösen zu beschützen Lieber Gott, manchmal, wenn ich nachts wach werde, habe ich Angst vor Gespenstern oder gefährlichen Monstern, die sich hinter der Gardine oder in einer Ecke meines Zimmers verstecken. Mama hat gesagt, es sind nur Schatten. Und vor denen müsse ich mich nicht fürchten. Aber sie weiß ja nicht, dass ich einmal mit Lukas heimlich einen Gruselfilm angeschaut habe. Gestern fiel mir ein, wie ein Mann in dem Film die Monster und Gespenster in die Flucht geschlagen hatte. Er hat ihnen einfach ein Kreuz gezeigt. Vor dem hatten die Monster und Gespenster fürchterliche Angst, und sie verschwanden so schnell, wie sie gekommen waren. Als gestern Nacht wieder ein Gespenst in meinem Zimmer war, nahm ich mein Kettchen mit dem Kreuz in die Hand und habe zu dir gebetet, lieber Gott. Und stell dir vor, das Gespenst war auf einmal verschwunden. Bestimmt hatte es Angst, weil du bei mir warst. Denn du bist größer und mächtiger als alles Böse in der Welt. Lieber Gott, du bist bei mir und beschützt mich. Und stell dir vor: Heute habe ich gar keine Angst mehr. Denn ich weiß jetzt, dass du immer da bist - auch wenn alles um mich herum dunkel und unheimlich ist. Dafür danke ich dir. Deine Laura |
WAS WIR CHRISTEN
GLAUBEN
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Viele Menschen meinen, der christliche Glaube
sei zu umfangreich, zu kompliziert und schwer verständlich. Man müsse
viele Bücher lesen und ganze Bibliotheken kennen. Dabei kann man
den ganzen christlichen Glauben in seinem Kern zu einem einzigen Satz
zusammenfassen: Gott liebt jeden Menschen. Er liebt ihn so sehr, daß er selbst Mensch wurde. Er will alle Menschen über ihren Tod hinaus in alle Ewigkeit bei sich haben und an seinem Leben teilhaben lassen. Glauben heißt, sich diese Liebe gefallen zu lassen und auf sie zu antworten: Gott zurück zu lieben. Das ist alles. Alles andere, alle Gebote und Normen, alle Dogmen und Regeln, alles Tun und Lassen, alles Beten und Leben sind nur ein Buchstabieren und Entfalten dieser einen grundlegenden Wahrheit. Sie sind die "kleinen Münzen", das Wechselgeld, mit dem der Gläubige den großen Scheck der Liebe Gottes im Alltag einlöst. JESUS CHRISTUS Er ist das Bild des unsichtbaren Gottes. Denn Gott wollte mit seiner ganzen Fülle in ihm wohnen, um durch ihn alles zu versöhnen. Um das Jahr 6 oder 4 vor unserer Zeitrechnung wurde in Palästina, in der kleinen, unbedeutenden Stadt Bethlehem, Jesus geboren. Er wuchs in Nazareth auf. Mit 30 Jahren beginnt er den Anbruch des Reiches Gottes zu verkünden. Drei Jahre später wird er unter dem Vorwurf der Gotteslästerung am Kreuz hingerichtet. Seine zentrale und erlösende Botschaft ist ganz einfach: Gott liebt die Menschen. Wer darauf vertraut, wird frei. Liebe heilt In Jesus ist nicht nur Gott den Menschen nahegekommen, die Menschen sind durch ihn auch Gott näher gekommen. Diese Nähe heilt Menschen, nimmt ihnen die Angst. Über Jesus, den die Christen zugleich als Gott bekennen, sind alle Menschen in Gott zuhause. Mit Jesus sind alle Menschen in Gott eingebunden. Das meint Jesus, wenn er von sich sagt: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben." Eins mit dem Vater im Himmel Es ist verständlich, wenn sich damals und heute Menschen an diesem Anspruch stoßen. Viele sehen in Jesus einen besonderen Menschen, aber Gott selbst? Die Juden sahen in diesem Anspruch eine Gotteslästerung. |
Für die Griechen war dieser Gedanke die reine Torheit. Aber Jesus hat kein Wort zurückgenommen. Er sagt: "Ich und der Vater sind eins!" Er steht für diesen Anspruch auch dann ein, als er ihn ans Kreuz führt. Seine Auferweckung aus dem Tod ist für die Christen ein göttliches Siegel: Indem Gott Jesus aus dem Tod erweckt, bestätigt und beglaubigt er dessen Anspruch. Die Auferstehung ist für Christen das Fundament ihres Glaubens. Der Apostel Paulus versichert: "Christus starb für unsere Sünden, wie es die Schriften gesagt haben, und wurde begraben. Er ist am dritten Tage auferweckt worden und erschien dem Kephas (Petrus) und dann den Zwölf (Aposteln). Dann aber erschien er mehr als fünfhundert Brüdern zugleich. Die meisten von ihnen sind noch am Leben, einige von ihnen sind entschlafen." Zum ersten Mal hat der Tod einen Menschen nicht festhalten können. Christen glauben: Damit wurde die Macht des Todes prinzipiell durchbrochen. Der Tod ist auch für uns nicht mehr end-gültig. Er ist seither Durch-gang zu Gott. Jesus sagt: "Wer an mich glaubt, hat das Ewige Leben und ich werde ihn auferwecken am Jüngsten Tag." Liebe befreit "Nicht nur Gott kennen wir allein durch Jesus Christus,
auch uns selbst kennen wir nur durch ihn. Ohne ihn wissen wir weder,
was unser Leben, noch was unser Tod, noch was Gott, noch was wir selber
sind."(Blaise Pascal) Wie kann man diesen Jesus heute kennenlernen? Der beste Weg ist, wenigstens eines der vier Evangelien
zu lesen. Darüber hinaus sollte man den Kontakt und das Gespräch
mit Menschen suchen, die Jesus bereits nachfolgen und den Glauben leben,
um dann in der Gemeinschaft der Christen, in der Kirche, wie Jesus es
gewollt hat, Heimat zu finden. |
"Eucharistie" heißt genau übersetzt: "Akt der Danksagung". |
Die Eucharistie zu feiern und ein eucharistisches Leben
zu führen, hat also viel mit Dankbarkeit zu tun. Eucharistisch leben
heißt das Leben als Geschenk leben, als Geschenk, für das man
dankbar ist.
Aber die Dankbarkeit ist nicht die naheliegendste Reaktion
auf das Leben, zumal dann nicht wenn wir das Leben als eine Abfolge
von Verlusten erfahren! In der Eucharistie gibt Jesus alles. Das Brot ist nicht
nur ein Zeichen seines Wunsches, unsere Nahrung zu werden, der Becher
nicht nur ein Zeichen seiner Bereitschaft unser Trank zu sein. Gott hält nichts zurück. Gott gibt alles. Das ist das Geheimnis der Eucharistie. Die Fleischwerdung und die Eucharistie sind die beiden Ausdrucksformen der unermesslichen, sich selbst gebenden Liebe Gottes. So sind das Opfer am Kreuz und das Opfer auf dem Tisch ein und dasselbe Opfer, das eine vollständige Sich-selbst-Geben Gottes, das sich an die ganze Menschheit in Zeit und Raum richtet. Das Wort, das am besten dieses Geheimnis der völlig sich selbst gebenden Liebe Gottes zum Ausdruck bringt ist das Wort "Kommunion". Dieses Wort enthält die Wahrheit, dass Gott in und durch Jesus uns nicht nur belehren, unterweisen und inspirieren, sondern dass er eins mit uns werden möchte ... Die ganze lange Geschichte der Beziehung Gottes zu uns Menschen ist die Geschichte einer sich immer mehr vertiefenden Kommunion. HENRI J.M. NOUWEN |
Christlich-islamische Unterschiede nicht einebnen |
Strittig ist aber zwischen Dialogteilnehmern bisweilen
sowohl die Art und Weise des Dialogs, als auch seine inhaltliche Ausrichtung.
Vor Meinungsverschieden-heiten darüber sind gerade "Fachleute"
nicht gefeit. Ein Beispiel dafür kann man der Oktober-Ausgabe des
"Pastoralblatts" entnehmen. Professor Dr. Ralph Sauer, Religionspädagoge aus Vechta, warnt hier davor, "die fundamentalen Unterschiede zwischen Christentum und Islam" einzuebnen. Er reagiert mit seinem Text auf einen Leserbrief aus
einer früheren Ausgabe des Pastoralblatts. Sauer schreibt: "Ich
stimme zu, dass Christen und Muslime gemeinsam den einzigen Gott anbeten,
verräterisch ist jedoch der Zusatz: ,Wenn es auch nicht
das exakt selbe Gottesverständnis ist.' Genau hier trennen sich aber die Wege zwischen Christentum und Islam, hier liegen fundamentale Unterschiede, die soweit gehen, dass ein gemeinsamer Gebetsgottesdienst nicht möglich ist. Es ist nicht derselbe Gott, zu dem Christen und Muslime beten. Gott ist im Islam ein einsames Wesen, dem keiner beigesellt
werden darf. Er ist der ,leblose Einsame' (Hegel), der nur um sich kreist
und keine Gemeinschaft pflegt. Daher ist ihm die christliche Trinitätslehre
ein Gräuel. Sie wird im Koran entstellt wiedergegeben,
indem an die Stelle des Heiligen Geistes Maria tritt! Dabei
beansprucht doch der Koran, vollkommen und göttlicher Herkunft
zu sein. Während im Judentum und Christentum Gott so weit
sich mit der Geschichte der Menschen einlässt, dass er mit ihnen
einen Bund eingeht und sich damit an sein auserwähltes Volk beziehungsweise
an die Gemeinde Jesu Christi bindet, bleibt Allah den Gläubigen
gegenüber transzendent. Das Besondere in der Gottesbeziehung Jesu ist sein "Abba"-Verhältnis, in das wir Christen einbezogen sind. So nahe kommt der Gott der Muslime den Menschen nicht; sie können nicht so vertraut mit ihrem Gott wie Kinder mit ihrem Vater umgehen. Die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus ist das Markenzeichen
des Christentums, für das der Islam kein Verständnis aufbringt.
So ist für uns Jesus mehr als ein Prophet, er ist der Offenbarer
schlechthin, der universale Heilsbringer, nach dem keine Selbstmitteilung
Gottes mehr erfolgt ist. An diesen wenigen Hinweisen wird schon ersichtlich,
wie groß doch der Graben zwischen christlichem und islamischem
Gottesverständnis ist, so dass ein Dialog hier ansetzen
muss, wenn er diesen Namen verdienen soll. Auch auf dem Gebiet der schriftlichen Offenbarung
gibt es handfeste Unterschiede, denn das Christentum ist keine Buchreligion.
Daneben gibt es aber auch Gemeinsamkeiten, die nicht
verschwiegen werden sollen, zum Beispiel der Glaube an den Schöpfergott,
der Schöpfungsauftrag und das Wissen um das endzeitliche Gericht.
Wer sich fachkundig über die Chancen eines gegenwärtigen
christlich-islamischen Dialogs und dessen Grenzen informieren will,
der sei auf die kleine Schrift aus der Feder von Christian W. Troll
SJ, ,Muslime fragen - Christen antworten' (Kevelaer 2003, 176 Seiten,
8,90 Euro) hingewiesen." Eben dieses Buch bespricht in der gleichen Ausgabe des
Pastoralblatts Werner Höbsch, Leiter des Referats für Interreligiösen
Dialog und Weltanschauungs-fragen im Erzbistum Köln. Er beurteilt
seinen Ansatz und Inhalt positiv. Er schreibt hierzu: "Das Buch
ist für Christen geschrieben, bietet fundierte Informationen und
regt zur eigenen Reflexion an. Es ist ohne Einschränkung zur Vorbereitung
auf christlich-islamische Begegnungen zu empfehlen. Jeder, der in Gespräche oder einen Dialog mit Muslimen
eintritt, wird die Ausführungen mit Gewinn lesen. Das Buch ist
klar aufgebaut und strukturiert, ausgezeichnet in seinen fachlichen
Ausführungen und seiner immer verständlichen, niemals vereinfachenden
Sprache und Darlegung. Gegliedert ist der Band in zwölf Kapitel,
die jeweils einen Themenbereich - wie zum Beispiel ,Die Heilige Schrift
und das Wort Gottes', ,Kreuz, Sünde, Erlösung', ,Die Kirche'
oder ,Gebet' - in der Fragestellung der Muslime behandeln. Auch wenn das Buch auf die Fragen von Muslimen antwortet,
werden Christen daraus für sich selbst vieles lernen können.
Es zeigt: In der Begegnung mit dem Glauben des Anderen wird der eigene
Glaube - im besten Sinne des Wortes - fragwürdig. Christian W.
Troll gibt Rechenschaft über den eigenen Glauben und die Hoffnung,
die Christen erfüllt - bescheiden und ehrfürchtig, klar in
der eigenen Position und voller Respekt vor dem Glauben des Anderen."
BR |
Bischof Marx im Landtag:
"Religion ist keine Privatsache" "Religionsausübung ist keine Privatsache".
Das hat der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx,
bei einem Vortrag im Bayerischen Landtag betont. Dort sprach Marx
am Dienstagabend zum Thema "Staat und Kirche im säkularen
und multireligiösen Spannungsfeld". Dabei unterstrich der
Erzbischof, Religion sei eine öffentliche Angelegenheit. Denn
sie trage zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft bei. "Die
Idee einer positiven Neutralität des Staates gegenüber der
Religion geht davon aus, dass der säkulare Rechtsstaat sich nicht
aus sich selbst begründen kann, sondern auf andere Sinnstifter
angewiesen ist." |
LEBENSHILFEN
- VERSCHIEDENES
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PROTEST - Angesichts der Zulassung der sogenannten Abtreibungspille RU 486 in Italien hat Erzbischof Rino Fisichella, der vatikanische Ethik-Experte, vor einer "Banalisierung des Lebens" gewarnt. In einem Leitartikel des "Osservatore Romano"
äußerte er sich besorgt über eine Tendenz, alle Fragen
von Leben und Tod in die Privatsphäre zu verlagern. Der Widerstand
der Kirche gegen jede Form von Abtreibung gründe in einem "Ja
zum Leben, mit allem, was dazugehört". Enttäuscht über die auch politisch umstrittene
Entscheidung der staatlichen Arzneimittelbehörde äußerte
sich ebenso der italienische Episkopats-Vorsitzende, Kardinal Angelo
Bagnasco. Trotz der Auflagen würden Abtreibungen damit vereinfacht.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch fördere die Vorstellung,
es handele sich um eine Art Verhütung. "Wir wussten bisher, dass nach dem Einsatz dieser Abtreibungspille weltweit 16 Frauen gestorben sind - jetzt hören wir, es seien 29. Wenn diese Zahl wirklich stimmt, dann halten wir dieses Faktum für ausreichend, um diese Pille vom Markt zu nehmen. Hinter dieser ganzen Kampagne für RU 486 stehen
neben den wirtschaftlichen auch ideologische Interessen, und zwar in
doppelter Hinsicht: Die einen wollen Abtreibung überhaupt banalisieren
und sie jeder Kontrolle entziehen. Die anderen verwässern den Begriff
Kind - was ein werdendes Kind ist, lässt sich leichter verdrängen
und vergessen, wenn man es zerstören kann, einfach indem man ein
Glas Wasser trinkt, um eine Pille aufzulösen." |