Zeichen des Anspruchs umfassender Nächstenliebe
Das Kreuz im Staat und in der Marktwirtschaft

Seit der Anordnung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, in allen bayerischen Behörden das Kreuz als öffentliches Symbol des christlichen Glaubens aufzuhängen, ist die Diskussion um die christlichen Wertgrundlagen unseres Staates und unserer Wirtschaft wieder entbrannt. Vorausgegangen war der Disput um den Satz von Innenminister Horst Seehofer "Der Islam gehört nicht zu Deutschland", der sagen sollte: Die Scharia gehört nicht zu Deutschland und seinem Grundgesetz.
Meines Erachtens nach ist die Einsicht von Markus Söder richtig, das Kreuz gehöre als Symbol des christlichen Glaubens in die öffentlichen Räume.

Außerdem ist eine Diskussion um eine Leitkultur in Deutschland sinnvoll, die genügend scharf und konkret durch die Präambel unseres Grundgesetzes - "In Verantwortung vor Gott und den Menschen . . . - und Artikel 1 des Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - und die nachfolgenden Grundrechtsartikel skizziert wird.

Von diesen beiden Punkten abgesehen kann man fragen: Gibt es diese christlichen Wertgrundlagen auch in der Wirtschaft und im Sozialstaat? Worauf gründen also unser staatliches Recht und die Soziale Marktwirt-schaft?

Aber, ohne jeden Zynismus: Das ist ja nur die eine Hälfte der Aufgabe des Christentums: das berühmte "forum internem" des heiligen Augustinus, der innere Marktplatz, die unsichtbare Seele, das Herz und die innere Tröstung oder Misströstung.

Freilich ist Christentum Seelsorge, aber das ist nur die eine Hälfte: Es muss, da die Seele im Leib nicht einfach gefangen, sondern wohnhaft ist und sich im Leib und in der äußeren Welt entfaltet, die Leibsorge hinzukommen, in der Sprache des heiligen Augustinus: das "forum externum", der äußere Marktplatz, der öffentliche Raum effektiver Hilfe. Freilich, im Sinn der katholischen Soziallehre als Subsidiarität, als Hilfe des Staates zur Selbsthilfe, gerade und besonders in den kleinen - kommunalen - Einheiten des Zusammenlebens.

Nicht nur innere Tröstung, sondern auch und zugleich äußere Wohltat ist das Gebot der Stunde. Jener Stunde, die seit 2000 Jahren andauert, und die begonnen hat mit dem Befehl des Auferstandenen "Ihr seid meine Zeugen dafür!"

Warum eigentlich nicht auch durch das öffentliche Aufhängen des Kreuzes als Zeichen umfassender Liebe?

Das Kreuz ist ja nicht irgendein beliebiges religiöses Symbol, es steht für die bedingungslose Liebe Gottes zu allen Menschen.

Daher kann es auch allen Menschen gezeigt werden. Es grenzt nicht aus, sondern schließt jeden Menschen in den Anspruch auf Liebe und Gerechtigkeit ein.

Völlig zu Recht schreibt Klaus-Stefan Krieger in der Presseerklärung des Landesverbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung in Bayern (KKV Bayern): "Wenn das Kreuz nun in Behörden hängt, müssen sich künftig amtliche Entscheidungen und Verwaltungs-handeln an diesem hohen Maßstab messen lassen . . .

Wer in Ämtern Kreuze aufhängt, versteht den Beamten als Anwalt der Entrechteten, der Benachteiligten und der an den Rand Gedrängten."

In dem für unsere Kultur grundlegenden Gleichnis vom barmherzigen Samariter bringt dieser den im Straßengraben liegenden Menschen nicht zu sich nach Hause, sondern in eine öffentliche Einrichtung, in ein funktionierendes Wirtshaus.

Er greift da mit in seiner Hilfe auf die Leistungsfähig-keit von Wirten und Gasthäusern zurück. Subsidiarität nennt man das!

Hilfe setzt Reichtum voraus, Barmherzigkeit setzt ein Mindestmaß an Wohlstand voraus, sonst hätte dei barmherzige Samariter allenfalls von Mitleid gepackt mit dem notleidenden Menschen nur ein liebevolles, aber ineffizientes Gespräch führen können und wäre ergebnislos von dannen gezogen. Zumindest äußerlich ergebnislos, vielleicht wäre der Arme im Straßengra-ben getröstet gewesen und dann verstorben.

Diese Stunde endet erst, wenn es heißen wird: "Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters . . !"

Es ist die Stunde der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zugleich: Gerechtigkeit als Garantie der Grundrechte jedes Menschen, und dazu gehören auch die sozialen Grundrechte in unserem Sozial-staat, dazu gehören auch das Recht jeder Person auf Schutz des Eigentums und zugleich das Recht des Staates auf Steuererhebung als öffentliche Konkreti-sierung des Anspruchs der Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Aber das ist eben nur die eine Seite der Medaille, die andere Seite heißt "Barmherzigkeit" und ist, so die Idee der Sozialen Marktwirtschaft, keinesfalls einfach dem freiwilligen Almosen und der privaten Spendenbereitschaft überlassen.

Das ist genau ein wesentlicher Unterschied zwischen einem reich entwickelten Sozialstaat in Deutschland und einem liberalen Nachtwächterstaat in den USA, wo die Besteuerung niedrig und die Spendenbereit-schaft hoch ist, aber deswegen gerade soziale Grund-rechte wie bestmögliche Krankenversicherung und bestmögliche Bildungschancen nicht eingeklagt und garantiert werden können, sondern bestenfalls erhofft werden.

Genau hier ist der ethische Markenkern der Sozialen Marktwirtschaft zu finden: Ein starker - nicht deswegen fetter - Staat garantiert die sozialen Grundrechte gerade dadurch, dass er individuelle Barmherzigkeit in ein Sozialsystem überführt und übersetzt. Der barmherzige Samariter wird gleichsam institutionalisiert: durch Sozialversicherungen und öffentliche Bildungseinrichtungen und auch durch Besteuerung.

Vieles ist dazu noch zu sagen und demnächst werden wir uns damit weiter beschäftigen. Für jetzt aber gilt: Das öffentliche Kreuz ist nach christlichem Anspruch nicht bloß das Zeichen des Glaubens, sondern der Anspruch umfassender Nächstenliebe. Es dient nicht der Exklusion von Menschen, sondern, genau wie die Präambel des Grundgesetzes, der Inklusion.

Der Anspruch an uns lautet: Jeder Mensch ist unendlich geliebt, unendlich liebens-würdig, darin besteht seine unantastbare Menschenwürde: Würdig, auf ewig geliebt zu werden. Daher gehört das Kreuz zu unserer Ausprägung von Demokratie und Sozialstaat. Staat und Wirtschaft stehen vollständig im Dienst an dieser Würde. PETER SCHALLENBERG KZKöln 19/18 11.Mai 2018

 

Von Ditib zu Diyanet
Nach dem deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib gerät nun auch noch einmal verstärkt die türkische Religionsbehörde Diyanet im Rahmen der Spitzel-Affäre in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Behörde ist direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellt.

Die Diyanet ist nicht nur für die Ditib, sondern auch für Islamverbände in anderen Ländern Europas zuständig. Aus Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien, so meldeten jedenfalls der "Spiegel" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", sollen, genauso wie aus Deutschland, Berichte über Anhänger des Predigers Fethullah Gülen nach Ankara übermittelt worden sein.

Die Gülen-Bewegung gilt in der Türkei als Staatsfeind. Präsident Recep Tayyip Erdogan macht sie für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich. Welche Rolle spielte die Diyanet bei der "Informationsbeschaffung" aus dem Ausland?

Von der Religionsbehörde gibt es ein auf den 20. September 2016 datiertes Schreiben. Es ging an alle türkischen Botschaften, Konsulate, Religionsämter, Religionsattaches, Verwaltungen und Koordinatoren des religiösen Personals. Sie wurden darin aufgefordert, Informationen über die Mitglieder der Gülen-Bewegung und ihre Aktivitäten bis zum 27. September nach Ankara zu liefern.
In einer von der türkischen Botschaft in Berlin am vergangenen Freitag verbreiteten Stellungnahme hielt Diyanet-Präsident Mehmet Görmez zur Debatte in Deutschland fest: "Seit Beginn der Ermittlungen hat sowohl das Präsidium für Religionsangelegenheiten als auch die Ditib offen dargelegt, dass die Religionsbeauftragten keinesfalls in irgendwelche Bespitzelungsangelegen-heiten verwickelt sind."

Die Religionsbeauftragten möglicherweise nicht - aber das Schreiben ging ja offenbar an einen größeren Kreis von Adressaten.

Kritiker wie der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, werfen den Verantwortlichen eine Verschleierungstaktik vor. Seinen Angaben nach ermittelt die Bundesanwaltschaft derzeit gegen 16 Tatverdächtige. Viele von ihnen, darunter auch Ditib-Imame, seien nicht mehr in Deutschland, weil sie von der Diyanet vorzeitig abgezogen wurden. Der Innenminister müsste aber verlangen, dass sie in Deutschland für die Ermittlungen zur Verfügung stehen.

Diyanet-Präsident Görmez sprach von einer unnützen "Hetzkampagne". Sechs Religionsbeauftragte wurden ihm zufolge, "obwohl sie in keinerlei Bespitzelungsangelegenheiten verwickelt sind, nur zum Beweis des gegenseitigen Vertrauens beider Länder aus Deutschland abgezogen". Seine Behörde kümmere sich seit über 40 Jahren um das religiöse Leben von Muslimen in Europa, fügte Görmez hinzu. Diyanet fühle sich zur politischen Neutralität verpflichtet und achte "stets die juristischen Normen seines Gegenübers".

Gut zwei Wochen zuvor hatte Ditib-Generalsekretär Bekir Alboga die Rolle von Diyanet im Gespräch mit der KNA so erläutert: Die Behörde fungiere laut Ditib-Satzung ausschließlich als "Schlichtungsstelle" in religiösen Fragen. "Das Präsidium ist darin eine spirituelle Instanz und ein theologisches Lehramt, wie etwa der Vatikan für die katholische Kirche in Deutschland."
Aber auch da stellen sich Fragen, wie bereits Ende vergangenen Jahres der katholische Theologe und Islam- Experte Timo Güzelmansur deutlich machte. Der Leiter der Christlich- Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO) zitierte aus einem am 10. Oktober veröffentlichten Gutachten der Diyanet, in dem die Gülen-Bewegung als "trojanisches Pferd" bezeichnet werde, die "im Dienste böser Mächte stehe".

Diese "bösen Mächte" würden mit den Dialogpartnern der Gülen-Bewegung gleichgesetzt, zu denen auch christliche Vertreter gehören, führte Güzelmansur aus. Zugleich erinnere das Papier an die Koransure 5,51, die gläubigen Muslimen von einem freundschaftlichen Umgang mit Christen und Juden abrate.

"Damit macht sich die höchste religiöse Autorität der Türkei eine fragwürdige Sichtweise zu Eigen, die aus wahhabitischen und salafistischen Kreisen bekannt ist", fasste der Theologe und Islam- Fachmann zusammen. Wenn sich die Ditib tatsächlich, wie vielfach gefordert, organisatorisch unabhängig von Ankara macht, könnte das auch Raum schaffen für eine theologische Debatte. Das wäre dann vielleicht auch ein Modell für die anderen ebenfalls von Diyanet beeinflussten Islamverbände in Europa.

 

"Unbestimmtes Schlagwort"
Kardinal Lehmann sieht Formulierung zum Islam kritisch

"Der Islam gehört zu Deutschland" ist aus Sicht von Kardinal Karl Lehmann als Formulierung kritisch zu sehen.

In einem Beitrag für die Zeitung seines Bistums Mainz, "Glaube und Leben", spricht der Bischof von einem "Schlagwort", das "viel zu unbe-stimmt" sei. Mit gutem Willen könne man entdecken, was mit diesem "verkürzten Wort" gemeint gewesen sei, so Lehmann. Dass nämlich der Islam zu den größeren Religionen in Deutschland gehöre, "wir allen seinen Mitgliedern Respekt entgegenbringen und wir auch im Rahmen der Religionsfreiheit Achtung für seine Anhänger haben".

Zugleich weist der Kardinal darauf hin, dass Europa bis in viele geistige und gesellschaftliche Eigenheiten hinein tief und nachhaltig geprägt sei vom "Judentum-Christentum". Insofern sei eine simple Gleichung der Zugehörigkeit des Islam historisch und im Blick auf die aktuelle geistig-gesellschaftliche Situation unzureichend "und sogar falsch".

Dies behindere allerdings nicht "ein Heimatrecht von Muslimen in Deutschland und eine schon von der Religionsfreiheit her gebotene Existenz und Tätigkeit des Islam bei uns".

Ausdrücklich warnt Lehmann, der Slogan "Der Islam gehört zu Deutschland" dürfe keinesfalls zu einem Feindbild verführen.

Vielmehr müsse dieses Stichwort anspornen, einander besser kennenzulernen. "Daran fehlt es", so der Kardinal, "aber nicht nur bei den Muslimen, sondern auch bei uns Deutschen und Europäern."

Aufklärung tue not, auch wenn sie alleine nicht heile

"Drei-Eltern-Baby"-Methode

Was kommt noch alles auf uns zu?

In Großbritannien ist der Weg für ein neues reproduktionsmedizinisches Verfahren frei.

Im Unterhaus stimmten 382 Abgeordnete für die "Drei-Eltern-Baby"-Methode. 128 Abgeordnete sprachen sich dagegen aus.

Im Oberhaus wird am 23. Februar abgestimmt.

Die von britischen Forschern entwickelte gentechnische Methode zielt darauf ab, bei einer künstlichen Befruchtung die Weitergabe von schweren Erbkrankheiten zu verhindern.

Bei dem auch unter Forschern umstrittenen Verfahren tauschen Mediziner defekte DNA gegen gesunde DNA einer erblich nicht belasteten Spenderin ein. Das Baby hätte damit die DNA von drei Menschen: dem Vater und zwei "Müttern".

Die Kirchen besorgt diese Entwicklung.

Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales sowie die anglikanische Staatskirche betonten, es gebe "ernstzunehmende ethische Bedenken".

Auch die katholischen Bischöfe in Deutschland kritisierten das Votum des britischen Unterhauses.

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, warnte vor dem Überschreiten ethischer Grenzen. Das Verfahren dürfe nicht angewendet werden, "wenn diese Technik andere in Mitleidenschaft zieht".

Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, betonte, die Methode sei "nicht hinnehmbar", da sie die genetische Identität eines Menschen verändere und die Folgen völlig unklar seien.

Das Verfahren dürfe keine Akzeptanz in Deutschland oder anderen Staaten Europas finden.

 

UN- MENSCHLISCH

So weit sind wir gekommen

Sie haben gefastet und gebetet und die Glocken geläutet - am Ende hat es nichts genützt: Gegen den erbitterten Widerstand von Kirchen und Patientenverbänden hat Belgien als erstes Land der Welt die Altersbegrenzung für Sterbehilfe vollständig aufgehoben. Am Donnerstagabend stimmte das belgische Parlament mit 86 zu 44 Stimmen für das neue Gesetz, es gab zwölf Enthaltungen. Jetzt muss noch der belgische König Philippe unterschreiben.

Dann haben auch Kinder unter bestimmten Umständen das Recht, das Töten auf Verlangen für sich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die tödliche Doppelinjektion aus Anästhetikum und Muskelrelaxans ist die völlige "Urteilsfähigkeit" eines Kindes oder Jugendlichen, der unheilbar krank ist. Neben der Bitte des Kindes, sind auch die Zustimmung der Eltern, die Bestätigung eines unerträglichen Leids durch Mediziner und ein psychologisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit erforderlich.

Eine Gruppe von Kinderärzten, die gegen die neue Regelung ist, stellte vor allem das Kriterium der "Urteilsfähigkeit" infrage. Sie verweisen darauf, dass Kinder häufig "impulsiv" handelten.
Die belgische Ärzteschaft ist in dieser Frage tief gespalten. 16 Kinderärzte hatten Ende 2013 dazu aufgerufen, das neue Gesetz zu unterstützen. Sie forderten, das Thema aus der "Dunkelzone" der Illegalität zu holen. Sie betonten vor allem, dass die Minderjährigen durch ihr schweres Schicksal eine "mentale Reife" erlangten. Vor diesem Hintergrund sei "jede Lebensbeendigung eine Tat der Menschlichkeit", die man auch Kindern und Jugendlichen gewähren solle. Ein Arzt, Joris Verlooy vom Universitätskrankenhaus Gent, berichtete, dass ihn die Eltern eines todkranken Kindes angefleht hätten: "Sie werden uns doch helfen, wenn es nicht mehr geht?"

Zahl der Euthanasiefälle stetig erhöht

Aktive Sterbehilfe für Erwachsene ab 18 Jahren ist in Belgien bereits seit 2002 erlaubt. Die Zahl der Euthanasiefälle hat sich seitdem stetig erhöht. Waren es 2003 235 Personen, erreichte die Zahl im Jahr 2012 mit 1432 Menschen einen vorläufigen Rekord. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in den vergangenen Jahren aber auch bei Minderjährigen Sterbehilfe geleistet wurde - illegal. 2009 berichtete die Zeitung "Le Soir" von 76 Fällen innerhalb von zwei Jahren. Andere Medien erwähnten 13 Fälle in 18 Monaten.
Laut Umfragen sind rund drei Viertel der Belgier für die Sterbehilfe für Kinder.

Im Parlament unterstützen Sozialisten, Liberale, Grüne und die flämischen Nationalisten die Gesetzespläne, Christdemokraten und der rechtsextreme Vlaams Belang sind dagegen. "Ein Kind von sieben, acht oder neun Jahren, kann es wirklich in aller Freiheit Sterbehilfe verlangen?", fragte die Christdemokratin Soja Becq in der Parlamentsdebatte.

Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder die aktive Sterbehilfe legalisiert. Luxemburg folgte 2009. In den Niederlanden gilt eine Altersgrenze von zwölf Jahren. Österreich lässt derzeit die Tötung auf Verlangen von einer Expertenkommission untersuchen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, fordert eine deutsche EU-Initiative gegen solche Regelungen. "Die Bundesregierung ist jetzt gefordert. Sie muss die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche zum Thema in Europa machen", sagte Brysch der "Welt". Berlin dürfe "nicht länger zusehen, wie unsere Nachbarn das Töten selbst von Kleinkindern erlauben". Belgien verabschiede sich mit dem geplanten Gesetz "von den gemeinsamen humanitären Werten in Europa". Zur Begründung verwies Brysch darauf, dass "Dreijährige, Fünfjährige oder Zehnjährige keine Entscheidung über ihre eigene Tötung treffen" könnten. Brysch forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, "dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der EU-Regierungschefs zu setzen".

Scharfe Kritik aus Unionsfraktion

Auch in der Unionsfraktion im Bundestag stoßen die belgischen Pläne auf scharfe Kritik. Michael Brand (CDU), der in seiner Fraktion die Pläne für ein Sterbehilfe-Verbot koordiniert, sagte der "Welt": "Eine Gesellschaft, die im Ergebnis das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte Bankrott erklärt und wäre auf der kippenden Bahn, weil messbar der Wert des Lebens heruntergeschraubt wird und an die Stelle von Ausdauer, Mitleiden und Hilfe die Kapitulation und der Tod treten."

Nach Ansicht von Brand "ginge es an den Kern der Menschlichkeit an sich", wenn "Menschen die Lösung zunehmend in der Kapitulation sähen und statt menschlicher Hilfe die technische Assistenz zum Suizid setzen". Brand weiter: "Diese Debatte um die Abwertung des Lebens und die Aufwertung von Tötung, hier im Namen der Selbstbestimmung sogar kleiner, unter gewaltigem Druck stehender Kinder, lässt mich grausen in Erwartung der nächsten Schritte, die da kommen für Ältere, zur Last fallende und schwer depressive Menschen." Er hoffe nun auf "einen Aufschrei der Menschlichkeit". Deutschland habe "eine ganz besondere Verantwortung, solch unverantwortlichen Entscheidungen entgegen zu treten".

Belgiens Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige abgestimmt. 86 der Abgeordneten stimmten für, 44 gegen die Vorlage, 12 Abgeordnete enthielten sich. Beobachter rechneten angesichts der Mehrheitsverhältnisse seit langem mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an.

Belgien ist weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für über 12-Jährige sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt. Die katholische Kirche hatte sich mehrfach gegen das Gesetz ausgesprochen. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung zum Thema von kathpress.

Heftige Kritik durch katholische Kirche

Die belgischen Bischöfe warnten vor der Abstimmung erneut vor einer Banalisierung des Todes. Der Fall eines sterbewilligen Minderjährigen könnte als "normal" erscheinen, sobald eine bestimmte Krankheit oder Behinderung erst einmal allgemein als "unannehmbar" gelte. Bischofskonferenzen mehrerer EU-Länder, darunter die österreichische, warnten in den vergangenen Monaten mehrfach vor allen Formen aktiver Sterbehilfe - nicht zuletzt im Blick auf Belgien.

 

Österreichs Referatsbischof für Familien- und Lebensschutz-Fragen Klaus Küng sagte am Donnerstagabend, die Abstimmung in Brüssel sei ein unheilvolles Signal für Europa. "Heute ist ein Tag, an dem man nur tieftraurig sein kann", so Küng wörtlich: "Belgien hat mit großer Mehrheit der Parlamentarier und unter Zustimmung der Bevölkerung ein Gesetz beschlossen, das Euthanasie für Kinder zulässt.

Und zwar nicht 'über 12 Jahren' wie in Holland, sondern sogar 'unter 18 Jahren'. Und das trotz zahlloser warnender Stimmen aus dem In- und Ausland, nicht zuletzt des Europarates.

Leider wird dieses Gesetz den Druck auf leidende Kinder, ihre Eltern und die Ärzte erhöhen, sich für den Tod zu entscheiden. Und der belgische Schritt wird unheilvolle Signalwirkung für Europa und die Welt haben. Ich kann nur mit Kardinal König wiederholen: ein Mensch, schon gar ein Kind, kann an der Hand, aber niemals, niemals durch die Hand eines anderen Menschen sterben."

Die Abstimmung kann als direkte Folge des 2002 verabschiedeten Gesetzes gesehen werden. Damals beschloss die belgische Abgeordnetenkammer das "Gesetz zur Euthanasie" für Volljährige. Demnach muss ein unheilbar kranker Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken "körperlich oder psychisch unerträglich" machen.

Mit der Ausweitung des Gesetzes können künftig auch Minderjährige unter diesen Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. Der Wunsch des Kindes muss durch mehrere Experten bestätigt werden; die Eltern müssen die Entscheidung bewilligen.

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt,

die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die "lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen".

Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde.

Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten. Leonard hatte die Belgier für vergangenen Donnerstag zu einem Gebets- und Fastentag gegen das Gesetz aufgerufen.

 

Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne

Immer mehr problematische Anwendungsfälle

2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus. Auch in den Niederlanden zeigt die Statistik eine klare Richtung: Die Zahl der Fälle ist von 2011 bis 2012 um 13 Prozent auf 4.188 gestiegen, berichtete die zuständige Kommission.

Schlagzeilen machte Belgien, weil dort auch Menschen Tötung auf Verlangen in Anspruch nahmen, die nicht todkrank waren. So erhielt im Oktober ein transsexueller Mann Sterbehilfe, weil er mit seiner Geschlechtsumwandlung unglücklich war. Zur Jahreswende sorgte der Tod eines 45-jährigen Zwillingspärchens für heftige Diskussionen. Die beiden von Geburt an tauben Männer drohten allmählich zu erblinden. Auf Wunsch der Brüder leisteten Ärzte Sterbehilfe, obwohl die Zwillinge nicht an einer tödlichen Krankheit litten.

Ethisch problematisch zeigt sich auch die Vermischung von Euthanasie und Organspende. 2012 wurde bekannt, dass in Belgien seit 2005 neun nach Sterbehilfe verstorbenen Patienten Organe entnommen worden. Debattiert wurde, ob diese Spenden wirklich freiwillig erfolgten. Eine systematische Information der sterbewilligen Patienten über Organspende gebe es nicht, um keinen emotionalen Druck zu erzeugen, zitieren Zeitungen den Antwerpener Transplantationsmediziner Dirk Ysebaert.

Umstritten ist auch der Umgang mit Demenzkranken und ihrer Entscheidungsfähigkeit. Für Debatten sorgte etwa 2011 die Sterbehilfe für eine schwer demenzkranke Frau - ohne dass sie ihren vor Jahren formulierten Wunsch noch einmal klar zum Ausdruck bringen konnte. Nach Meinung der belgischen Bischöfe droht hier ein Dammbruch. Bei Demenzkranken und behinderten Kindern könnte es "soweit kommen, dass die Euthanasie ganz einfach die allgemeingültige Lösung würde - aus Mitleid", warnen sie.

 

"Islamischer Staat" nimmt Vatikan ins Visier

 


Das Publikationsorgan der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) nimmt nun auch den Vatikan ins Visier: Das Cover der vierten Ausgabe des Propaganda- und Rekrutierungsmagazins "Dabiq" zeigt in einer Fotomontage den Petersplatz in Rom mit aufgepflanzter IS-Flagge auf dem Obelisken. Die Titelgeschichte lautet: "Der gescheiterte Kreuzzug". Der Sprecher des IS, Abu Mohammad al-Adnani, nennt darin die Initiativen westlicher Staaten gegen die Miliz "die letzte Kreuzfahrerkampagne".
Die Unternehmung werde scheitern, "wie alle eure vorigen Kampagnen zerschlagen und bezwungen wurden, nur
dass wir euch diesmal anschließend jagen", so al-Adnani. "Wir werden euer Rom erobern, eure Kreuze zerbrechen und eure Frauen versklaven, wenn es Allah, der Höchste, gestattet", schreibt der IS-Sprecher weiter. Wenn die Miliz selbst dieses Ziel nicht erreiche, "dann werden es unsere Kinder und Kindeskinder erreichen, und sie werden eure Söhne als Sklaven auf den Sklavenmarkt schicken." Die kämpferische Onlinezeitschrift erschien erstmals im Juli 2014.

Der Titel "Dabiq" bezieht sich auf eine nordsyrische Stadt, die nach islamischer Überlieferung mit der Endzeitschlacht in Verbindung gebracht wird.

Purmagazin 11/2014

 

 

Minimalziel.

Die italienischen Bischöfe haben angesichts wachsender Gewalt gegen Christen die Entsendung internationaler Beobachter für einen wirksameren Schutz der Religionsfreiheit ins Gespräch gebracht. EU und UNO sollten dafür eintreten, dass in allen Staaten ein Minimum an Religionsfreiheit gewährleistet sei, forderte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Angelo Bagnasco.

Diesem Thema müsse auf internationaler wie auch auf bilateraler und informeller Ebene kontinuierlich Aufmerksamkeit gewidmet werden. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass ein punktuelles Interesse auf
nur eine Region weitere Gewalt hervorrufe und die Lage der dortigen Christen verschlimmere.

Auch in Ländern mit demokratischer Tradition gebe es "heimtückische Bedrohungen" der Religionsfreiheit, sagte der Kardinal und nannte als Beispiel den Streit um Kruzifixe in öffentlichen Einrichtungen - auch in Italien.

Sterben - die letzte große Lebensaufgabe

Der würdige Umgang mit dem Lebensende abseits von falschem Mitleid

Das vermeintliche Ideal des selbst-bestimmten Sterbens beflügelt die Phantasie und die Hoffnung vieler Menschen, "ruhig einzuschlafen", "nicht leiden zu müssen", "in Würde zu sterben", "zu Hause zu sterben", und möglichst "im Kreis der Familie"? Schließlich hat jeder einen Anspruch auf menschenwürdiges Sterben; und wenn es uns als Menschen schon verwehrt ist, Einfluss auf Ort und Zeit unserer Geburt zu nehmen, könne diese Ohnmacht doch wohl wenigstens am Lebensende durchbrochen werden.

Aus diesem Anspruch wird dann ganz pragmatisch ein Recht auf Selbsttötung. Ein menschliches Leben, das nicht mehr will und kann, kann sich wenigstens selber noch abschaffen. Wer meint, dass er sein Leben nur sich selbst gegenüber verantwortet, kommt geradezu konsequent zu dieser Meinung.
In vielen Menschen wehrt sich allerdings etwas bei der mächtigen Vorstellung, den Todeszeitpunkt selbst festzulegen. Da gibt es die Angst, dass dieser Bereich schwer vor Missbrauch zu schützen wäre. Denn hier geht ein Scheunentor für ein ganz großes Geschäft im Gewand der Gnade, des Mitleids und der Selbstbestimmtheit auf.

Auch könnte es als gesellschaftlicher Druck empfunden werden, beizeiten die Abwägung vorzunehmen, ob einem das eigene Leben genügend wert- und sinnvoll vorkommt und ob es überhaupt noch einen Zweck hat, weiter am Leben zu bleiben.

Hinzu kommt eine Gruppe von Menschen, die aus religiösen Gründen die Entscheidung über den Todeszeitpunkt des Menschen durch den Menschen auch nicht für sich selbst verfügen wollen. Zu dieser Gruppe gehöre ich.

Als katholischer Christ erachte ich das Leben und auch mein Leben als ein unantastbares Geschenk Gottes, das in jedem Augenblick bis zu seinem irdischen Ende und darüber hinaus von Ihm getragen und auf Ihn verwiesen ist. Ein aktiver Tötungsakt, um dem Elend und dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Sich-vergreifen an den menschlichen Möglichkeiten.
Das humanitäre Niveau wird flacher,
unter dem Deckmantel der Erlösung und des Fortschritts kommt die aktive Sterbehilfe daher; dabei ist es eigentlich

ein Rückschritt für die Menschheit, hat uns doch die Fähigkeit zum Mitleid und das Mitleiden Christi mit den Schwachen und Bedürftigen kulturell so bereichert. Scheinbar bricht die alte heidnische Weltanschauung hervor, wonach die Schwachen und Kranken wieder mehr auf sich selbst verwiesen sind und natürlich dann auch ihr Ende aussuchen sollen.

Die Verneinung der aktiven Sterbehilfe bedeutet nicht, dass immer alle medizinischen Mittel ausgeschöpft werden müssen, wenn dadurch der Tod künstlich und sinnlos hinausgezögert wird.

Als klinisch erfahrener Arzt kenne ich viele Konflikt- und Entscheidungssituationen rund um Leben und Sterben und weiß, dass die Moral keine Therapie um jeden Preis verlangt. Um bis zuletzt menschenwürdig leben zu können, kann es auch gerechtfertigt sein eine intensiv-medizinische Behandlung abzulehnen.

Viele Menschen haben große Angst davor, irgendwann einmal selbst hilflos ausgeliefert und auf das Wohlwollen anderer, die Apparate-medizin, die Entscheidungsfähigkeit Angehöriger und die Kunst und Gunst von Ärzten angewiesen zu sein.

Doch im Angesicht des Todes bäumt sich bei vielen Menschen ein geradezu überirdischer Überlebenswille auf, der das Umfeld sehr überraschen, ja erschüttern kann.

Diese Erfahrung lässt so manche Ärztin und so manchen Arzt sehr vorsichtig werden im Umgang mit einem verfügten Willen, der in anderer Zeit und anderer Situation geäußert wurde. Noch gilt diese große Vorsicht auch für die Bereitschaft, dem Leben durch aktive Sterbehilfe ein Ende zu setzen.

Ringen um Menschenwürde am Lebensende
Für Christinnen und Christen bleibt die Auseinandersetzung mit dem Tod eine Herausforderung des Lebens. In unserem Ringen um "Menschenwürde am Lebensende" geht es gerade in medizinischen Grenzsituationen immer wieder um ethische Entscheidungen im Hinblick auf den konkreten Einzelfall.

Auf solche Entscheidungen können und müssen wir uns vorbereiten: durch frühzeitiges Annehmen der eigenen Sterblichkeit, durch eine Vertiefung religiöser Überzeugungen, durch offene Gespräche mit engen Vertrauten über persönliche Vorstellungen vom menschenwürdigen Sterben.

Das Sterben ist die letzte große Lebensaufgabe, die der Mensch zu bewältigen hat, hoffentlich liebevoll begleitet von Mitmenschen, aber in jedem Fall begleitet von Gott. FRANK JOHANNES HENSEL

Kardinal Meisner

Unsere Aufgabe ist es, für das Leben einzutreten.


"Die Kirche würde an Gott Verrat üben und seine Liebe und Herrlichkeit missachten und mit Füßen treten, wenn sie den Menschen, von Gott erhoben und geheiligt, nicht verteidigen würde.

Alle Angriffe auf das menschliche Leben und seine Würde sind Angriffe auf Gott. Zu keiner Zeit der Weltgeschichte war die Notwendigkeit größer und drängender, den Menschen zu verteidigen, zu schützen und zu heilen wie heute. Denn zu keiner Zeit gab es so viele Möglichkeiten, den Menschen vorgeburtlich und nachgeburtlich zu schwächen, zu entwürdigen und zu töten.....

Wenn es keine objektiven Kriterien mehr für Gut und Böse gibt, an denen sich die Gesetze der Menschen auszurichten haben, dann wehe dem Menschen! ... Darum müssen wir 'vom verabscheuungswürdigen Verbrechen der Abtreibung' sprechen (Gaudium et spes).

Wer so mit ungeborenen Kindern umgeht, hat dann wohl auch keine Hemmungen mehr, künstlich erzeugte Embryonen als Ersatzlager zur Herstellung der Gesundheit für Menschen zu verwenden. Das ist wie bekannt keine Horrorvision mehr, sondern sehr nahe gekommene Möglichkeit.

Der nächste Schritt ist dann - und warum auch nicht - die Tötung alt gewordener und kranker Menschen, wie das in den Niederlanden und anderen Staaten schon Realität geworden ist... Die Kirche ist somit die letzte Lobby des gefährdeten Lebens... daran liegt unsere Berufung und unser Auftrag als Kirche."


Kirche sind wir alle - darum geht dieser eindringliche Appell des Kardinals uns alle etwas an. Tun wir endlich etwas für das Leben - dort, wo es möglich ist.

 

PAPST FRANZISKUS

"GEHEN - AUFBAUEN - BEKENNEN"

Worte des Heiligen Vaters

Wie viele Menschen bezahlen einen hohen Preis für ihr Bemühen um die Wahrheit!

Wie viele aufrechte Menschen ziehen es vor, gegen den Strom zu schwimmen, allein um nicht die Stimme des Gewissens zu verleugnen, die Stimme der Wahrheit!

Aufrechte Menschen, die keine Angst davor haben, gegen den Strom zu schwimmen!

Wir dürfen keine Angst haben!

Unter euch befinden sich zahlreiche junge Menschen. Zu ihnen sage ich: Hab keine Angst, gegen den Strom zu schwimmen, wenn man uns die Hoffnung nehmen will, wenn man uns Werte vorschlägt, die verdorben sind, wie ein Essen, das schlecht geworden ist, und wenn das Essen schlecht geworden ist, macht es uns krank; diese Werte machen uns krank.

Wir müssen gegen den Strom schwimmen! Und ihr jungen Menschen sollt die ersten sein: Schwimmt gegen den Strom und seid gerade darauf stolz! Vorwärts, seid mutig und schwimmt mit Stolz gegen den Strom!

 

Der Schlüssel für das Gebet sei das erste Wort: Vater.

Ohne dieses Wort zu sagen, ohne dieses Wort zu hören, könne man nicht beten.

"An wen richte ich mein Gebet? An Gott den Allmächtigen? Zu weit weg. Den spüre ich nicht. Auch Jesus spürte ihn nicht.

An wen richte ich mein Gebet? An einen kosmischen Gott? Schon fast an der Tagesordnung heutzutage, nicht wahr? Diese polytheistische Art und Weise, die mit der Kultur "light" einhergeht…

Du musst dein Gebet an den Vater richten! Das ist ein starkes Wort, ‚Vater'. Du musst zu dem beten, der dir das Leben gegeben hat. Nicht an alle: an alle ist zu anonym. An dich. An mich. Und auch derjenige, der dich auf deinem Weg begleitet, der dein ganzes Leben kennt. Alles: das, was gut ist, und das, was weniger gut ist. Er kennt alles.

Wenn wir das Gebet nicht mit diesem Wort beginnen, nicht mit den Lippen, sondern mit dem Herzen, können wir nicht "christlich" beten."

Das Wort "Vater" öffne die Türen. "Vater, ich habe gesündigt" sei der Schlüssel eines jeden Gebets, wiederholte der Pontifex, das einem das Gefühl gebe, geliebt zu werden.

"Wir haben einen Vater. In nächster Nähe, der uns umarmt… All diese Ängste, die Sorgen, die wir haben, überlassen wir sie dem Vater: Er weiß, was wir brauchen.

Aber welcher Vater? Mein Vater? Nein: unserVater! Denn ich bin kein Einzelkind, niemand von uns, und wenn ich es nicht schaffe, ein Bruder zu sein, ist es schwierig ein Sohn dieses Vaters zu sein, denn er ist ein Vater von allen. Meiner ganz sicher, aber auch der der anderen, meiner Brüder. Und wenn ich nicht in Frieden mit meinen Brüdern lebe, kann ich ihn nicht ‚Vater' nennen."

Und so, fügte Papst Franziskus hinzu, erkläre sich, warum Jesus, nachdem er seinen Jüngern das Vaterunser beigebracht habe, unterstreiche, dass, wenn wir nicht den anderen verzeihen, auch der Vater uns unsere Schuld nicht vergeben könne. Es sei sehr schwer, den anderen zu verzeihen, weil wir immer diesen Kummer in uns trügen.


"Nein, man kann nicht mit Feinden im Herzen beten, mit Brüdern und Feinden im Herzen.

Das ist schwer, sehr schwer. ‚Vater', ich kann nicht ‚Vater' sagen. Das stimmt, das kann ich verstehen. ‚Ich kann nicht unser sagen, weil der und der mir das angetan hat und der und der das und das ist…'. Das kann man nicht. ‚Die müssten zur Hölle gehen, nicht? Sie gehören nicht zu den Meinen.'

Es stimmt, es fällt uns nicht leicht. Aber Jesus hat uns den Heiligen Geist versprochen: Er ist es, der es uns lehrt, von Innen heraus, von Herzen, ‚Vater' zu sagen, ‚unser'.

Bitten wir heute den Heiligen Geist, dass er uns lehre, ‚Vater' und ‚unser' zu sagen, in dem wir Frieden mit unseren Feinden schließen."

 

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+ AUF EIN WIEDERSEHEN

DON RUGGERO,

IM HAUSE DES VATERS


Am 21. April, nach kurzer Krankheit, hat Don Ruggero seine Seele in die Hand Gottes zurückgegeben.

19 Jahre gemeinsame Seelsorge sind eine lange Zeit. Wir haben viel miteinander erlebt, uns gesorgt und gefreut an und mit der Gemeinde.

Don Ruggero war ein Priester mit Leib und Seele, der seine Berufung ernst nahm. Kein Tag verging ohne Eucharistie - sogar morgens um 6 Uhr in spanisch (zur Freude der Schwestern) wenn auf dem Kongress an dem Tag keine Messe vorgesehen war. Sein Wissen war enorm, auf jedem Gebiet.

Vor allem das Schöne zog ihn an: von allen Kirchen, egal wo auf der Welt, die wir besucht haben, konnte er Einzelheiten erzählen und sie für uns lebendig machen.

All' das auf seine unaufdringliche Art.


Bei den Kindern taute er auf. Er zeigte sich von einer anderen Seite, lief singend im Kreis herum und hüpfte auf einem Bein. Das machte ihn liebenswert für sie und noch Jahre danach suchten sie ihn in der Schule in den Pausen auf, wenn sie wussten, dass er Unterricht hatte.

Unordnung konnte er nicht leiden. Wie viele Stunden haben wir fotokopiert und geklebt - als wir beide noch keinen Computer hatten - bis die Kopie für das Heft am Ende so war, wie sie sein musste. Ob er nun im Himmel weiter für Ordnung sorgen darf?

Bis August 2004 war er für unsere Gemeinde da, bevor er sich ganz seiner Aufgabe als Abate widmen konnte.

Gott wird ihm ganz sicher seinen verdienten Lohn geben.
Ingeborg Friedmann

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Gabriella, die Schwester von Don Ruggeero, hat für diejenigen, die ihn gekannt und geschätzt haben ein sehr schönes Heft mit vielen Bildern zur Erinnerung an ihren Bruder zusammengestellt (in italienisch) . Es wird Ihnen gerne zugeschickt, bitte nur melden: cocatege@fastwebnet.it (Ingeborg Friedmann)

 

 

 

 

Das Wesen des Brotes wird zum Wesen des Herrn

 

Brot wird geteilt und ausgeteilt und ist so ein Zeichen für Gemeinschaft -
besonders in der Eucharistie.
Jesus sagt: "Das Brot, das ich geben werde, ist mein Fleisch".
"Da stritten sich die Juden und sagten: Wie kann er uns sein Fleisch zu essen geben?" (Joh 6,52)
Der Katechismus zitiert das Konzil von Trient: In der hl. Eucharistie ist "wahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten" (KKK 1374).
Der Glaube nimmt eine Erklärung der Philosophie zu Hilfe, um sich dem Geheimnis der Realpräsenz zu nähern.
Jedes Ding hat eine Gestalt (Akzidenz) und ein Wesen (Substanz). Die Gestalt des Brotes kann ich berühren, riechen, schmecken. Dem Wesen des Brotes nähere ich mich, wenn ich frage, wozu es da ist.
Brot ist Lebens-Mittel, ist Symbol für all das, was lebens-notwendig ist: Nahrung, ein Bett, ein Dach über dem Kopf. Ich denke an die Brotbitte des Vaterunser. Brot wird geteilt und ausgeteilt und stiftet so Gemeinschaft oder ist Zeichen der Nächstenliebe, wenn ich einen Hungrigen sättige.
Christus mit Leib und Seele empfangen
Bei der heiligen Wandlung in der Messfeier bleibt die Gestalt des Brotes. Ich nehme und schmecke Brot. Aber das Wesen des Brotes wandelt sich in das Wesen unseres Herrn Jesus Christus. Die Kirche nennt dies Wesens-Verwandlung (Transsubstantiation). So esse ich Brot, empfange aber unter der Gestalt des Brotes den ganzen Christus: mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit. Ich staune immer über diese großartige Erfindung Jesu: "Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm". Jesus lässt sich von mir einverleiben, damit ? wenn ich es zulasse ? er durch mich seine Liebe, ja sich selbst, in die Welt tragen kann. Im Kirchenlied heißt es: "Wer zu diesem Gastmahl eilet, nimmt ihn ganz und unzerteilet, ungebrochen, unversehrt. Einer kommt, und tausend kommen, keiner hat doch mehr genommen: Christus bleibet unverzehrt".
MICHAEL HAUPT

 

Wo Gott weint ist unsere Hilfe vonnöten


"Lasst euch nicht von Mutlosigkeit ergreifen, und gebt die Hoffnung nicht auf. Ihr werdet merken, dass nichts verloren ist, und werdet auch euer Kind um Vergebung bitten können, das jetzt im Herrn lebt. Mit Hilfe des Rates und der Nähe befreundeter und zuständiger Menschen werdet ihr mit eurem erlittenen Zeugnis Verfechterinnen des Rechtes aller auf Leben sein können", das sind die Worte, mit denen sich Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium Vitae gezielt an jene Frauen richtet, die sich für eine Abtreibung entschieden haben.

Depressionen und viele selbstzerstörerische Verhaltensweisen haben meist ihren Ursprung in jenem Schmerz, den sie in sich tragen. Dabei handelt es sich nicht um eine freie Entscheidung, wie uns die Welt das oft vorgaukelt, sondern um ein Fehlen der inneren Freiheit. Viele Traumata können möglicherweise Jahre oder Jahrzehnte nach einer vollzogenen Abtreibung gerade aufgrund dieser "verbotenen Trauer" aufkommen.
Eine Abtreibung ist grundsätzlich eine Entscheidung, die unter ungeheuren Ängsten getroffen wird. Wer Angst hat, kann jedoch kaum die richtigen Entscheidungen treffen.

Eine Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen will, muss ihren Mutterinstinkt unterdrücken, den sie in Körper und Seele fühlt, nur um diese verzweifelte Entscheidung umzusetzen. Dabei versucht sie alles, was sie fühlt, glaubt und weiß auszulöschen, nämlich dass sie ein Kind in sich trägt, dass von Gott in ihrem Mutterschoß gestaltet wird. Nur weil sie einem Programm folgt, das ihr von Menschen und von der Kultur empfohlen wird, legt sie die Werte ab, die sie in sich trägt. Ein großer Gewissenskonflikt entsteht in ihrem Herzen. Diese Entscheidung ist keinesfalls befreiend, sondern ein Nachgeben und Aufgeben. Sie weiß, dass sie ihr Kind hat sterben lassen, sie muss das jedoch abstreiten, weil die Wirklichkeit zu schmerzhaft ist, auch wenn der Schwangerschaftsabbruch in vielen Ländern sozial anerkannt ist. Wenn ein anderes Familienmitglied stirbt, versteht die Kultur das Bedürfnis der Trauer, aber im Falle einer Abtreibung ist Trauer verboten, und bleibt im Untergrund und das ist nicht gut.

Geduldiges Zuhören in Liebe macht die Tat nicht ungeschehen, doch kann sie ein Weg sein, den Tunnel der Verzweiflung zu verlassen und sich vertrauensvoll Gottes Erbarmen zu öffnen.

 

DIE PÄPSTE UND DIE JUDEN

Der französische jüdische Philosoph Bernard-Henri Levy hat Papst Benedikt XVI. vor Kritikern in Schutz genommen. In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" wehrte sich Levy vor allem gegen den Vorwurf, in der Amtszeit Benedikts XVI. habe es Rückschritte in den Beziehungen der katholischen Kirche zum Judentum gegeben.
Der Papst habe wiederholt betont, er wolle "den ‚Dialog unter Gleichen' mit den ,älteren Brüdern' der Christen, den Juden, vertiefen und fortentwickeln". Man könne ihm alles Mögliche vorwerfen, "aber sicher nicht, den von Johannes XXIII. begonnen Prozess ‚einzufrieren' schrieb Levy. Sobald die Rede auf Benedikt komme, beherrschten "Vorurteile, Unaufrichtigkeit und sogar die glatte Desinformation jede Diskussion", beklagte der Philosoph. Levy erinnerte an die Besuche von Benedikt XVI. in den Synagogen in Köln und New York sowie jüngst in Rom. Zugleich betonte er, dass sich Benedikt XVI. das von Johannes Paul II. an der Jerusalemer Klagemauer gesprochene Gebet zu Eigen gemacht habe. "Er hat das jüdische Volk also um Verzeihung gebeten, für einen Antisemitis-mus, der sich lange aus dem Katholizismus speiste", so Levy. Da er dies mit den Worten seines Vorgängers getan habe, "könnte man also aufhören, eselsgleich zu wiederholen, er würde gegenüber seinen Amtsvorgängern einen Rückschritt vollziehen".

Levy ging auch auf die Kritik an Papst Pius XII. und seiner Haltung gegenüber den Nazis ein. Noch als Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli habe er 1937 die Enzyklika "Mit brennender Sorge" verfasst. Dies sei bis heute eines der "entschlossensten und wortgewaltigsten Manifeste gegen die Nazis". Als Papst habe er nicht nur im Stillen dafür gesorgt, "dass den verfolgten römischen Juden die Klöster offen standen", er habe wichtige Rundfunkansprachen gehalten, die ihm später die Anerkennung der Präsidentin von Israel, Golda Meirs, eingebracht hätten.
Wörtlich schreibt Levy: "Die ganze Welt schwieg über die Shoah. Nun will man jetzt nahezu die gesamte Verantwortung für dieses Schweigen auf die Schultern des Souveräns legen, der weder Kanonen noch Flugzeuge hatte; der sich zweitens bemühte, seine Informationen mit denen zu teilen, die solche Waffen hatten, und drittens, in Rom und anderswo eine große Zahl derer zu retten vermochte, für die er die moralische Verantwortung trug."

 

UNGLAUBLICH ABER LEIDER WAHR

KINDER ALS SPIELBALL

Kann die Lebensgefährtin der Mutter eines Kindes den Vater ausschalten?
Die homosexuelle Adoption
vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Am 3. Oktober 2012 wird der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ein Fall "homosexueller Adoption" vorgelegt, in dem es um die Unmöglichkeit für eine Frau geht, den Sohn ihrer Lebensgefährtin zu adoptieren. Das weibliche Paar sieht darin eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und eine Diskriminierung. Das Urteil wird von der großen Kammer gefällt, das heißt, der höchsten europäischen Gerichtsinstanz für Menschenrechte und eine Berufung ist nicht möglich. Die Urteile der großen Kammer legen die Rechtsprechung des Gerichthofes fest und sind verbindlich für die 74 Mitgliedstaaten des Europarates:


Das ECLJ (European Center for Law and Justice) hat die Erlaubnis erhalten, sich in diesem Fall als Dritter zu beteiligen und hat der großen Kammer seine schriftlichen Stellungsnahmen vorgelegt. Die beiden Frauen, die beim EGMR eine Beschwerde in ihrem Namen und im Namen des minderjährigen Sohnes eingelegt haben, leben zusammen und unterhalten eine feste Beziehung. Sie möchten auf legalem Wege die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung als Familie erhalten, indem sie den Jungen von der Lebensgefährtin der Mutter adoptieren lassen.

Nach österreichischem Recht hebt die Adoption durch einen Mann die Verbindung zwischen einem Kind und seinem biologischen Vater auf (gleichfalls hebt die Adoption durch eine Frau die Verbindung zwischen dem Kind und seiner biologischen Mutter auf. Und natürlich kann ein Kind nicht von mehr als zwei Eltern abstammen.

Die beiden Frauen behaupten, dass diese Regel zur Folge hat, die Adoption durch einen gleichgeschlechtlichen Partner zu verhindern, und damit eine Diskriminierung, die auf der sexuellen Orientierung basiert, darstellt. Sie geben an, dass eine solche Adoption bei heterosexuellen Partnern möglich ist, denn, unter bestimmten Voraussetzungen, kann ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zusammenlebt, den Vater ersetzen und das Kind adoptieren (Das Gleiche gilt für die Frau, die mit dem Vater des Kindes lebt und theoretisch den Platz der Mutter einnehmen könnte). In dieser Rechtssache verliert der biologische Vater (oder die biologische Mutter) jede menschliche und rechtliche Verbindung zu seinem (ihrem) Kind (er hat nicht einmal mehr das Recht es zu sehen).

Eine solche Adoption durch Ersatz verlangt das Einverständnis des Elternteils, das die Verbindung verlieren würde, oder ein Gerichtsurteil, das auf der Feststellung des Wohles des Kindes und der Unwürdigkeit des biologischen Elternteils, seine Rechte zu behalten, basiert (im Fall von Misshandlung oder totalem Desinteresse für das Kind).

Da es der Vater verweigert hat, auf seine Rechte zu verzichten, haben die beiden Lebensgefährtinnen die österreichischen Gerichte gebeten, ihn seiner elterlichen Rechte zu entheben und eine Adoption zu genehmigen, durch welche die adoptierende Frau an die Stelle des Vaters tritt.

Die österreichischen Behörden sind der Meinung, dass dieser Adoptionsantrag dem Wohle des Kindes widerspricht und haben ihn deshalb abgelehnt. Sie haben befunden, dass es nicht möglich ist, den Vater durch eine Frau zu ersetzen und ihn seiner Rechte zu entheben. So wie es ebenfalls gegen das Wohl des Kindes wäre, die Mutter durch die Stiefmutter zur ersetzen und so die Verbindung zwischen den Sohn und der Mutter aufzuheben. Kurz gesagt hat das Kind bereits einen Vater und eine Mutter und keiner von beiden möchte oder muss auf seine elterlichen Rechte verzichten. Das Kind kann nach österreichischem Recht nicht adoptiert werden.

Die beiden Frauen, die in ihrem und im Namen des minderjährigen Kindes (?) handeln, klagen auf Verletzung ihres Rechtes auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens (Art. 8 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) sowie auf Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung (Art. 14).

Diese Rechtssache wird von der internationalen Lobby LGBT (The European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) unterstützt. Es ist zu bemerken, dass der Verteidiger der Klägerinnen Helmut Graupner, der europäische Vorsitzende der International Lesbian, Gay, Bisexuel, Transgender & Intersex Law Association (ILGLaw) sowie der rechtliche Berater der ILGA-Europa, ist. Er ist ebenfalls Mitglied von ESCOL (European Commission on Sexual Orientation Law), einem europäischen Netzwerk von militanten-LGBT Juristen. Diese Organisationen beteiligen sich als Dritte in dem Verfahren, wie andere LGBT-Lobbys , und haben dem EGMR ihre Beobachtungen vorgelegt.

Die von den Klägerinnen und diesen Organisationen dem EGMR vorgelegte Frage ist die der Adoption durch den homosexuellen Stiefvater oder die homosexuelle Stiefmutter (step-parent adoption). Das ist eine der drei Adoptionsformen, die von den LGBT-Gruppen gefordert werden, zusätzlich zu der Adoption durch zwei homosexuelle Junggesellen und der Adoption durch homosexuelle Paaren (diese beiden Fälle wurden von der EGMR in den Rechtssachen E. B. ./. Frankreich im Jahre 2008 und Gas und Dubois ./. Frankreich im Jahre 2012 behandelt).
Die Fakten, die von der Kanzlei des EGMG vorgetragen werden, sagen nichts über den Vater aus, abgesehen davon, dass ihm vorgeworfen wird, keinen triftigen Grund für seine Ablehnung der Adoption anzugeben. Tatsächlich, aber scheint es so - wenn man gründlichere Recherchen anstellt -, dass der Vater nicht nur ein Zeugungsinstrument war (gleich einem Samenspender) wie man es hätte vermuten können. Die internen österreichischen Gerichte geben an, dass der Vater regelmäßige Kontakte zu seinem Sohn unterhält. Weitere Informationen fügen hinzu, dass das Kind aus einer vorherigen Verbindung stammt, dass es den Namen des Vaters trägt und dass dieser für das Kind Unterhalt zahlt. Anders ausgedrückt lebt dieses Kind (wie viele andere auch, deren Eltern getrennt sind) mit seiner Mutter und hat einen Vater, der sich weiterhin um es kümmert.

Im Grunde genommen ist diese Rechtssache sehr einfach: die beiden Lebensgefährtinnen wollen den Vater ausschalten und da dieses vom Gesetz nicht erlaubt ist, beschuldigen Sie das Gesetz, diskriminierend zu sein.


Von vornherein drängen sich zwei Fragen zu den Tatsachen auf:

- Ist der Vater über das Verfahren in Strassburg informiert worden ? Da die Klägerinnen das Recht erhalten haben, anonym zu bleiben, kann man sich die Frage stellen. Ein solches Verfahren, ohne seine Kenntnis, einzuleiten, wäre illoyal, da er nicht in der Lage wäre, angehört, zu werden, obgleich er ein persönliches Interesse an der Rechtssache hat.
- Ist der Sohn einverstanden? In der Sachverhaltbeschreibung des EGMR weist nichts darauf hin : ganz im Gegenteil, da das Kind minderjährig ist, handelt seine Mutter in seinem Namen vor dem EGMR und er wird von dem gleichen Anwalt vertreten wie seine Mutter und deren Gefährtin.
Wenn man diese Rechtssache strikt unter juristischem Gesichtspunkt betrachtet, ist sie einfach, und es ist schwer zu verstehen, warum sie von der großen Kammer verhandelt wird.

Die Rechtssache müsste so gelöst werden: es gibt kein Recht auf Adoption, und schon gar nicht wenn es um ein nicht-adoptierbares Kind geht. Aber, da es um die Rechte von Homosexuellen geht, wird alles kompliziert. Man fürchtet als homophob abgestempelt zu werden, wenn man den Antrag der Homosexuellen nicht befriedigt.
Eine gründlichere juristische Überlegung ist notwendig, deren fundamentale Prinzipien die folgenden sind.
- Der Vater hat das Recht und die Pflicht, sich weiter um seinen Sohn zu kümmern
- Der Vater hat das Recht und die Pflicht, sich weiter um seinen Sohn zu kümmern, wie es dem nationalen und dem internationalen Recht entspricht (insbesondere der Kinderrechts-konvention, Art. 5; und dem Europäischen Übereinkommen von 1975 über die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder, Art.6).
- Die internationalen Abkommen, die die Adoption betreffen, betonen die Notwendigkeit des Einverständnisses der biologischen Eltern als Bedingung der Adoption. Liegt eine freie, aufgeklärte und schriftliche Zustimmung nicht vor, kann das Kind nicht adoptiert werden. Um die Freiheit des Einverständnisses zu garantieren, bestimmen die Abkommen, dass es nicht durch finanzielle oder sonstige Gegenleistungen erworben werden. Man kann keinem Elternteil vorwerfen, nicht seine Zustimmung zu geben.
- Das Wohl des Kindes ist es, seinen Vater und seine Mutter zu behalten
- Das Wohl des Kindes muss das wichtigste Kriterium bei einer Adoption sein. So bestimmen es das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Art. 1) und die Kinderrechtskonvention (Art. 21).
Aber das vorrangige Interesse des Kindes ist es, die Beziehung zu seinem Vater und zu seiner Mutter zu bewahren und darauf hat es ein Recht. Die Klägerinnen schweigen sich darüber aus.
Es gibt kein Recht auf Adoption
Die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert weder ein Recht auf ein Kind noch ein Recht auf Adoption oder darauf adoptiert zu werden. Die Adoption hat zum Ziel das Wohl des Kindes: dem Kind eine Familie zu geben, die es nicht hat. Wenn es darum geht, zwischen einem Erwachsenen und einem Kind einen Familienbund zu knüpfen, so muss dem höherrangigen Interesse des Kindes eine besondere Bedeutung zugeteilt werden, die dem Interesse des adoptierenden Elternteils überlegen sein kann.
Der EGMR betrachtet es als legitim, das Modell der natürlichen Familie beizubehalten, sowohl für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung als auch für die Adoption.

Weil die Adoption sich an dem Leitbild der natürlichen Familie orientiert, kann ein Kind nicht mehrfach adoptiert werden, müssen die Adoptiveltern im Fortpflanzungsalter sein und ist die Adoption definitiv. Die Adoption verändert die Abstammung, die ein wesentlicher Bestandteil unserer Identität ist. Die Adoption muss also die Identität und die Rechte des Kindes respektieren, was nicht der Fall wäre, wenn man eine Abstammung erlaubte, die mit der Wirklichkeit nicht vereinbar ist. Die große Kammer hat in der Rechtssache S. H. ./. Österreich befunden, dass es für einen Staat legitim ist, zu verweigern, willentlich komplexe Situationen zu schaffen, die nicht der natürlichen Wirklichkeit entsprechen.

In Bezugnahme auf das Prinzip der biologischen Realität hat der EGMR bereits die Gelegenheit gehabt, zur befinden, dass es legitim ist, dass die Adoption eines Minderjährigen den Abbruch der biologischen Abstammung bedeutet, und dass die Adoption es nicht zulässt, dass ein minderjähriges Kind mehr als zwei Eltern hat

Freierfundene Abstammungen zuzulassen, die in der Wirklichkeit nicht verankert sind, stellt eine schwere Verletzung der natürlichen Rechte des Kindes dar, insbesondere des Rechts auf Sicherheit und auf Orientierungen deren es bedarf, um sich zu entwickeln. Es stellt auch einen eindeutigen Bruch der Kinderrechtskonvention dar, die insbesondere darauf hinweist, dass das Kind "soweit möglich das Recht [hat], seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden" (Art. 7) und das Recht "seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten" (Art. 8).

Worum es letztendlich geht ist das Ausmaß der Macht der Erwachsenen über die Kinder. Es reicht nicht, dass die Kinder dem sentimentalen Hin- und Herschwanken unterworfen werden, dass die Kinder von ihren Müttern oder Vätern durch die Scheidung getrennt werden. Es geht jetzt auch noch darum, dass die Erwachsenen ihre Abstammung bis zum Äußersten verfälschen können, um ihre eigenen Wünsche zu befriedigen und ihre Vergangenheit auszulöschen, selbst wenn dabei auch die des Kindes ausgelöscht wird.

Die Wirklichkeit der Abstammung ist eine natürliche Verwurzelung, die die Kinder gegen den Egoismus und die Unbeständigkeit der Erwachsenen schützt.
Der ECLJ hofft, dass die Richter der großen Kammer sich nicht von dem heiklen Charakter des Themas und der Befürchtung als homophob zu gelten beeindrucken lassen. Diese Befürchtung ist unangebracht, denn worum es in dieser Rechtssache wirklich geht, das sind nicht die Rechte des lesbischen Paares, sondern die eines Vaters und seines Sohnes.

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„Der Priester der Zukunft? Unter Menschen!“

Der Priester der Zukunft ist unter den Menschen – das ist eine der Botschaften, welche die Seminaristen Frederick Reit und Rolf Paschke von ihrem Treffen mit dem Papst am Samstagnachmittag mitgenommen haben.

Vor drei Monaten hatten sie zusammen mit anderen Seminaristen Benedikt XVI. einen Brief geschrieben, in dem sie dem Papst Ideen zum „Priester der Zukunft“ vorstellten.

Der Papst ging auf das Schreiben direkt ein.

In seiner Ansprache im Freiburger Priesterseminar, die in sehr persönlichem Ton gehalten war, erwähnte Benedikt XVI. mehrere Male, dass er gern noch viel länger mit den jungen Männern gesprochen hätte.

 

 

 

KARDINAL ANGELO BAGNASCO

Erzbischof von Genua und Präsident der ital. Bischofskonferenz

besuchte am 15. März 2011 die Deutsche Schule Genua.

 

Er wurde von Herrn Dr. Motschmann, dem Schulleiter der DSG und von Frau Friedmann im Namen des Vorstandes empfangen und trug sich in das Gästebuch mit einer Widmung ein.

Das Treffen mit den Schülern der Oberstufe verlief in einer sehr offenen und herzlichen Atmosphäre.

Es war das erste Mal in der langen Geschichte der Schule (sie besteht seit 1869), dass ein Genueser Kardinal ihr die Ehre seines Besuches gab.

 

 

 

 

Kardinal Koch ortet "Verballhornung des Christentums"

Der vatikanische Ökumeneverantwortliche, Kardinal Kurt Koch, kritisiert eine grenzenlose "Verballhornung" des Christentums im deutschen Sprachraum.

Gleichzeitig schütze man Islam und Judentum vor einer solchen Behandlung.

Dies sei "latent kein Beitrag zum Schutz der Christen", die in der Welt verfolgt würden.

Das sagte der Schweizer Kurienkardinal im Gespräch mit dem Kölner Domradio. Als Präsident des Päpstlichen Rates für die Förderung der Einheit der Christen will er nun vor allem Bedingungen schaffen für die Möglichkeit, dass Gottes Geist in der Ökumene wirken kann. Denn die wirkliche Einheit der Christen, so Kardinal Koch im Domradio, könne nur Gott selbst bewirken.

In diesem Zusammenhang sprach Koch auch die Beziehungen der katholischen Kirchen zu den evangelischen und reformatorischen Kirchen an. Hier müsse vor allem das unterschiedliche Verständnis von dem, was Kirche sei, angesprochen werden. Andernfalls rede man "aneinander vorbei".

Auch im Dialog mit der anglikanischen Kirche von England müsse es darum gehen, die jeweiligen Identitäten zu schärfen, denn Ökumene sei nur möglich "im Dialog zwischen Überzeugungen", so Kardinal Koch. (domradio)

WORTE DES HEILIGEN VATERS PAPST BENEDIKT XVI

Jede Diskriminierung von Personen oder Ethnien auf Grund von tatsächlichen oder vermuteten genetischen Faktoren sei ein "Angriff auf die gesamte Menschheit", sagte er im Vatikan bei einer Begegnung mit Teilnehmern der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben. Alle Menschen hätten aufgrund ihrer Geburt die gleiche Würde.
Die biologische, psychische oder kulturelle Entwicklung bzw. der Gesundheitszustand dürften nie zu Diskriminierungen oder gar zu "Aus-leseverfahren" und zur Verweigerung des Lebensrechts führen, sagte der Papst vor den Teilnehmern des Kongresses über "Neue Chancen der Genetik und das Risiko der Eugenik", der aus Anlass der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie veranstaltet wurde.
Papst Benedikt XVI. hat allen Formen genetischer Auslese von Menschen eine entschiedene Absage erteilt.

Benedikt XVI. verurteilte alle "eugenischen" Fantasien im Namen eines "abstrakten Ideals von Gesundheit und physischer Perfektion". Im Gegenteil sei eine besondere "Kultur der Solidarität" gegenüber Leidenden gefragt, so der Papst.
Man müsse die Barrieren einreißen, die die Gesellschaft oft vor Behinderten, Kranken und Leidenden errichte, sagte Benedikt XVI. Wenn der Mensch von den ersten Entwicklungsstadien an auf ein Experimentierobjekt reduziert werde, bedeute dies eine "Kapitulation vor der Willkür des Stärkeren". Wörtlich sagte Benedikt XVI.: "Das Vertrauen in die Wissenschaft kann den Vorrang der Ethik nicht vergessen lassen, wenn das menschliche Leben auf dem Spiel steht".

Der Papst verwies auf die "unerhörten Formen von Diskriminierung und Gewalt" im Namen der Eugenik, die im 20. Jahrhundert von totalitären Regimen verübt wurden.

Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" habe solche Haltungen formal geächtet. Dessen ungeachtet gebe es aber auch heute besorgniserregende Anzeichen für derartige hassenswerten Praktiken, die sich in neuen Formen äußern.
Zwar träten heute weniger "eugenische" oder rassistische Ideologien auf, wie sie in der Vergangenheit den Menschen erniedrigt und unermess-liches Leiden ausgelöst hätten, sagte der Papst. Aber man privilegiere Effizienz, Perfektion, Fähigkeiten und physische Schönheit - auf Kosten anderer menschlicher Dimensionen, die für weniger würdig erachtet werden. Dadurch werde der Respekt vor jedem menschlichen Wesen geschwächt - auch wenn es Entwicklungsmängel oder genetische Krankheiten aufweist, wie die Behinderung der Geburt von Kindern deren Leben man als "nicht lebenswert" erachte.

PUR magazin 3/2009

 

 

 

 

Dieses Bild ist aktuell wie nie!

Gott Vater hätte ganz sicher auch einen anderen Weg finden können, um die Welt zu erlösen. Er hat seinen Sohn jedoch Mensch werden lassen.

So wie ein jeder von uns herangewachsen ist im Schutz des Mutterleibes, so auch Jesus. Hand und Fuß, Herz und Gehirn haben sich langsam gebildet - in allem uns Menschen gleich.

 

Eine Gesellschaft, die Leben zerstört, die Embryonen zu Forschungszwecken - und weil man sich ein ganz großes Geschäft erhofft - vernichtet, kann kaum noch menschlich genannt werden. Wir sind aufgerufen, für das Leben zu kämpfen, da Gott in Jesus unsere menschlichen Züge angenommen hat. Sicher kein Zufall!


 

Eine Analyse von Weihbischof Andreas Laun (Salzburg)

Jüdische Ehe-Regeln

"Zur Umkehr brauchen wir einen neuen zuversichtlichen Glauben und eine tiefere Begründung von 'Humanae vitae'"

In der "Jüdischen Allgemeinen" fand ich einen Artikel, der sich mit Enthaltsamkeit in der Ehe zu befasste.

Sofort fiel mir "Humanae vitae" ein, die Frage der Empfängnisregelung und damit die Notwendigkeit solcher ehelichen Keuschheit auch für Katholiken. Man darf, sagt Joseph Ratzinger, "keinesfalls Altes und Neues Testament als zwei verschiedene Religionen einander gegenüberstellen" - erst recht ein Grund, auf unsere jüdischen Brüder zu hören.

Nun, der Verfasser des Artikels war eine jüdische Schwester, Feige Twerski, eine Rebbezin (= Rabbinerin), und sie schreibt:
"Das vielleicht stärkste Bindeglied der Ehe ist die sexuelle Intimität.

Alle wundervollen Gefühle in der Beziehung des Paares gipfeln in der körperlichen Intimität zwischen Ehemann und Ehefrau. Wenn Gott der körperlichen Nähe diese Macht verliehen hat, dann hat es durchaus Sinn, dass er uns auch dazu angeleitet hat, ihr Potential ganz auszuschöpfen. Und genau das hat er auch getan."

Bis hierher konnte ich nur zustimmen, aber mit der "Mikwe" führte mich die Rebbezin, so schien es mir zunächst, in eine andere Welt.

Das ist ein religiös begründetes Tauchbad, erklärt sie und fährt fort. "Kulturell ist eine Mikwe so bedeutsam, dass die Rabbiner des Talmud entschieden, in dem Fall, in dem eine Gemeinde weder über eine Mikwe noch über eine Synagoge verfügt, habe die Errichtung einer Mikwe Vorrang."

Was hat das mit Ehe zu tun? Nicht so eilig, zunächst nur lauschen: "Auf dem Höhepunkt des Gottesdienstes betrat der Hohepriester das Innerste des Tempels, den heiligsten Fleck der Erde, das Heiligtum aller Heiligtümer, wo er um Vergebung für die Verfehlungen des Volkes im vorausgegangenen Jahr bat. Einzig und allein der Hohepriester durfte das Heiligste betreten, und er als heiligster Vertreter des heiligen jüdischen Volkes durfte es nur ein einziges Mal im Jahr betreten, und nur für die kurze Frist an Jom Kippur, dem heiligsten Tag des Jahres.

Man kann sich die Wichtigkeit dieses Momentes heute kaum noch vorstellen. Sieben Tage zuvor schon begann der Hohepriester mit seinen Vorbereitungen. In der Nacht, bevor er das Heiligste betrat, hielt ihn eine Gruppe großer jüdischer Führer wach; sie befragten ihn und trieben ihn an, die höchsten Höhen seiner moralischen und spirituellen Möglichkeiten zu erreichen. Nicht nur die Zukunft der jüdischen Nation, nein die Zukunft der ganzen Welt hing von seinem Tun im Heiligsten ab, von dem, was er ganz allein, nur mit Gott und sich selbst als Zeugen tat.

Wege zur christlichenEhe

Nach den sieben Tagen der Vorbereitung und nach der durchwachten Nacht hatte der Hohepriester noch eine abschließende Vorbereitung zu treffen, bevor der furchteinflößende Moment kam, da er das Heiligste betrat und Vergebung für sich selbst, für das jüdische Volk und für die ganze Welt erwirkte: Er tauchte in der Mikwe unter."

Und jetzt die Überraschung: "Die Wiederaufnahme der intimen Beziehungen zu ihrem Ehemann ist für die jüdische Frau ein ebenso ehrfürchtiger Moment. Nach ihrer siebentägigen Vorbereitung (= Enthaltsamkeit! Anmerkung) auf diesen Moment nimmt die Frau ein Tauchbad in der Mikwe, um ihre Beziehung zu ihrem Ehemann und um die Welt selbst zu erhöhen."

Vor weiteren Fragen mögen meine christlichen Leser den Vergleich verkosten, auf der Zunge zergehen lassen: Die Enthaltsamkeit entspricht der Vorbereitung auf den heiligsten Moment des Jahres, die eheliche Vereinigung wird mit dem Schritt ins Heiligtum verglichen. Offenbar ist sie nicht von selbst ein so heiliges Tun, sondern sie bedarf der Erhöhung, eben durch das Tauchbad, die Mikwe.

Was kann dieses Bad bewirken? Ich übergehe die ausführliche Antwort und komme gleich zum Ergebnis: Die Mikwe "ermöglicht uns die Wiedervereinigung mit unserem spirituellem Quellgrund." Aha, aber was bedeutet das für die Ehe? Hier die Antwort: "Ohne einen höheren Zweck ist körperliche Intimität eben nur dies: körperlich. Mit der Mikwe - und Gottes Gegenwart - wird aus der sexuellen, rein körperlichen Beziehung, aus dem Akt, den auch andere Arten vollziehen, ein Akt der Heiligkeit und der höchste Ausdruck zweier Menschen."

Die Rede von der "Erhöhung" bedeutet also nicht nur "ein klein wenig verbessern", sondern ist wie ein Wunder von Kanaan, sie verwandelt die Triebhandlung - wie sie auch Tiere vollziehen und wie sie für Tiere in Ordnung ist - zum "Akt der Heiligkeit".

Jüdische Übertreibung? Mitnichten, so redet auch Johannes Paul II.

Wir Christen müssen nicht zur Mikwe zurückkehren. Weil wir keine Juden sind? Nein, sondern weil wir sie mit dem Eintauchen in das Weihwasser ohnehin leben (sollten). Auf jeden Fall erinnert dieser ehrwürdige Ritus der jüdischen Mikwe daran, dass die eheliche Umarmung einer spirituellen Vorbereitung und Begleitung bedarf, damit sie ist, was sie sein soll, eine "heilige Vereinigung", man könnte auch sagen eine "heilige Kommunion".

Sexuell verkehren ist leicht, damit die Umarmung ein "Akt der Heiligkeit" werde, bedarf es aber der "Mikwe", des andächtigen Eintauchens in den Geist Gottes.

Nur dann überschattet dieser das eheliche Lager, um es zu heiligen. Darin sind wir, so scheint mir, mit unseren jüdischen Schwestern und Brüdern ganz und gar einig.

Ob das "die Menschen von heute" annehmen?

Wohl nur gläubige, aber die psychologischen Gründe für periodische Enthaltsamkeit, die Frau Twerski anführt, sollten mehr Menschen ansprechen.

Der Talmud erklärt eine ganz einfache Regel der menschlichen Natur:

Die Sexualität ist "etwas, das uns stets offen steht und doch schließlich seinen Reiz verliert: Wir gleiten in bloße Routine ab und verlieren schließlich das Interesse an der Sexualität, ja wir verachten sie sogar.

Langeweile in der Ehe ist ein ernstzunehmendes Problem. Sie ist außerordentlich destruktiv, und heutzutage stellt sie eine wichtige Ursache für Scheidungen dar."

Ich glaube, sie hat mit dieser Diagnose recht.

Was kann man dagegen tun? Mikwe, antwortet Rebbezin Twerski, sie hätte auch "periodische Enthaltsamkeit" sagen können: "Hier liegt der erste und deutlichste Vorteil der Mikwe. Für etwa zwei Wochen jeden Monat sind Ehemann und Ehefrau für einander tabu.

Wegen dieser monatlich wiederkehrenden "Ferien", so sagt der Talmud, werden Frau und Mann Monat für Monat wieder wie Braut und Bräutigam füreinander. Ihre Beziehung behält stets ihre Frische."

Zur Umkehr brauchen wir einen neuen zuversichtlichen Glauben und eine tiefere Begründung von "Humanae vitae".

Rebbezin Twerski hat mir bei dieser Aufgabe ein Stück weiter geholfen, und ich habe ihr zu danken. Vielleicht geht es auch anderen so.

 

 

Es sind keine großen Dinge

Ich kann dir keine Lösung anbieten
für alle Probleme des Lebens.
Ich habe keine Antwort
auf deine Zweifel und Ängste.
Ich kann dir aber zuhören und sie mit dir teilen.

Ich kann weder deine Vergangenheit,
noch deine Zukunft ändern;
doch kann ich dir nahe sein, wenn es nötig ist.

Ich kann deine Leiden nicht ungeschehen machen,
aber ich kann mit dir weinen.

Das sind keine großen Dinge,
doch das ist alles, was ich für dich tun kann.

Jorge Luis Borges

 

_______________________________LITERATUR___________________________

In Frankreich ist das Tagebuch der Jüdin Helene Berr, die im KZ umkam, so bekannt

wie bei uns das von Anne Frank.

 

"Retten muss man sein Gedächtnis"

Eine Studentin im Paris des Jahres 1942: Hélène Berr, geboren 1921. Sie hat ihr Anglistikstudium abgeschlossen, würde gern Lehrerin werden. Aber sie ist Jüdin. Deshalb ist ihr dieser Weg versperrt. Also bereitet sie sich auf eine Promotion vor, ist lebensfroh, naturverbunden, liest viel, trifft sich mit Freunden zum Musizieren und erlebt die erste Liebe.

Aber sie lebt in einer schrecklichen Zeit. Es kündigt sich eine Wende an: Die Lage der Juden wird immer bedrohlicher. "Man hat nicht das Recht, nur an die Poesie auf Erden zu denken", heißt es. Kann man aber mit einer dauernden Gefährdung leben?

Es berührt, wenn es heißt: "Heute Morgen bin ich zu Hause geblieben, um Geige zu üben. Bei Mozart hatte ich alles vergessen."

Aber die bedrohliche Situation lässt sich nicht verdrängen. Helene Berr erlebt sich plötzlich als Fremde in der Heimat, als befände sie sich in einem Albtraum. Der "Judenstern" muss als stigmatisierendes Zeichen getragen werden: "Ich tu's, weil ich meinen Mut erproben will." Mit einer ungeheuren Freude wird jedes Zeichen der Zuneigung und der freundschaftlichen Unterstützung registriert. Neben dem Belastenden gibt es auch Momente des Glücks.

Suche nach dem Schönen

Als dann auch der Vater verhaftet wird und die Berichte von Massendeportationen bekannt werden, kann man nicht mehr die Augen verschließen vor der herannahenden Gefahr. "Wir leben Stunde für Stunde, nicht mehr Woche für Woche." Ein Gefühl vom Ende der Welt kommt auf: Wird man die Menschen, die plötzlich verschwinden, jemals wiedersehen?

Aber auch jetzt bleibt das Bedürfnis, sich dem Schönen zu widmen. Wenn sich die Freunde treffen, um ein Streichquartett von Mozart oder Schubert zu spielen, erwachen auch wieder Hoffnung und Zuversicht. "Und dann gibt es die Sympathie der Leute auf der Straße, in der Metro. Es gibt den gütigen Blick von Männern und Frauen, der einem das Herz mit einem unbeschreiblichen Gefühl erfüllt."

Es ist jedoch nur gestundete Zeit, kleine kostbare Augenblicke in einem immer unerträglicher werdenden Alltag. Wohl gäbe es die Möglichkeit, ins unbesetzte Frankreich auszuweichen. Aber dieser Ausweg wird abgelehnt: Man muss ausharren, anderen beistehen. "Wir tanzen auf einem Seil, das von Stunde zu Stunde ein klein wenig stärker gespannt ist."

 

Ein Gefühl der verbindlichen Solidarität kommt auf, die Freundschaften "sind geprägt von einer Aufrichtigkeit, einer Tiefe und einer Art ernster Zärtlichkeit, die kein Mensch je begreifen kann. Es ist ein Geheimpakt, besiegelt im Kampf und in den Prüfungen."
Die Situationen, in denen man das Leben als etwas "Verzaubertes" erlebt und von Herzen dankbar sein kann, werden immer seltener. Helene weiß noch nicht, aus welchem Grund die Juden an den Pranger gestellt und ausgegrenzt werden. Sie kommt zur Einsicht, dass es ihre Aufgabe sein könnte, Zeugnis abzulegen "in vollkommener Aufrichtigkeit", damit das, was da geschieht, nicht vergessen wird. "Ich habe eine Pflicht zu erfüllen beim Schreiben."

Ihr Stil wird nun knapper und sachlicher. Sie will nur Chronistin sein, damit man später erfahren kann, was hier geschehen ist und was die Menschen erleiden mussten. Helene Berr registriert das grauenhafte Räderwerk organisierter Brutalität, wobei sie versucht, nicht ihrerseits in einen blinden Hass zu verfallen. Und sie entdeckt dabei ihre Nähe zu Christus, als sie das Matthäusevangelium liest. "Mir schien, dass Christus viel stärker mir gehörte als manchem guten Katholiken. Hin und wieder hatte ich schon gedacht, dass ich Christus näher sei als viele Christen, aber diesmal fand ich den Beweis."

Irgendwann muss ihr klar geworden sein, dass von ihr ein Opferweg verlangt würde. Sie sieht nun, was sie für eine Aufgabe hat. Sie befasst sich mit den Kindern aus den auseinandergerissenen Familien. Sie tröstet, macht Besuche, packt Kleider und Lebensmittel für die Deportierten. Daneben steht die Aufgabe, das Geschehen zu dokumentieren, nicht die großen Zusammenhänge, nein, gerade die scheinbar unscheinbaren Vorkommnisse, die Banalitäten des Bösen.

"Retten muss man seine Seele und sein Gedächtnis", schreibt sie. Auch jetzt will sie ein "weiches Herz" bewahren, so schwer es auch ist.

Im März 1944 wird Helene mit ihren Eltern verhaftet, in ein Lager gebracht, um anschließend nach Auschwitz deportiert zu werden. Die Eltern sterben dort in den Gaskammern, während sie im November 1944 noch nach Bergen-Belsen verlegt wird.

Wenige Tage, bevor die Engländer das Lager befreien, wird Helene typhuskrank und kann nicht zum "Appell" antreten. Als ihre Gefährtinnen zu ihr zurückkommen, liegt sie zusammengeschlagen auf dem Boden und stirbt. Ihr Tagebuch hatte sie einer Freundin anvertraut. Sie sollte es ihrem Verlobten bewahren und ihm übergeben. Und nun, nach über sechzig Jahren, gerät es übersetzt in unsere Hände.

Wir sind ja längst vertraut mit der Schreckensgeschichte des Holocaust. Aber wie viel eindringlicher und erschütternder ist ein solches persönliches Zeugnis. Gerade wenn uneinsichtige und verbohrte Menschen von diesen Geschehnissen nichts wissen wollen und ihre Augen davor verschließen, kann dieses Buch einen Zugang vermitteln. Wir werden mitten hineingeführt in ein Lebensschicksal, das beispielhaften Charakter hat.

Hélène Berr "Pariser Tagebuch 1942-1944" Hanser, München
Otto Betz 24/2009 CIG

 

Laura bittet Gott, sie vor dem Bösen zu beschützen

Lieber Gott,

manchmal, wenn ich nachts wach werde, habe ich Angst vor Gespenstern oder gefährlichen Monstern, die sich hinter der Gardine oder in einer Ecke meines Zimmers verstecken. Mama hat gesagt, es sind nur Schatten. Und vor denen müsse ich mich nicht fürchten. Aber sie weiß ja nicht, dass ich einmal mit Lukas heimlich einen Gruselfilm angeschaut habe.

Gestern fiel mir ein, wie ein Mann in dem Film die Monster und Gespenster in die Flucht geschlagen hatte. Er hat ihnen einfach ein Kreuz gezeigt. Vor dem hatten die Monster und Gespenster fürchterliche Angst, und sie verschwanden so schnell, wie sie gekommen waren.

Als gestern Nacht wieder ein Gespenst in meinem Zimmer war, nahm ich mein Kettchen mit dem Kreuz in die Hand und habe zu dir gebetet, lieber Gott. Und stell dir vor, das Gespenst war auf einmal verschwunden. Bestimmt hatte es Angst, weil du bei mir warst. Denn du bist größer und mächtiger als alles Böse in der Welt.

Lieber Gott, du bist bei mir und beschützt mich. Und stell dir vor: Heute habe ich gar keine Angst mehr. Denn ich weiß jetzt, dass du immer da bist - auch wenn alles um mich herum dunkel und unheimlich ist. Dafür danke ich dir.

Deine Laura
Von Margret Nußbaum

 

WAS WIR CHRISTEN GLAUBEN
Viele Menschen meinen, der christliche Glaube sei zu umfangreich, zu kompliziert und schwer verständlich. Man müsse viele Bücher lesen und ganze Bibliotheken kennen. Dabei kann man den ganzen christlichen Glauben in seinem Kern zu einem einzigen Satz zusammenfassen: Gott liebt jeden Menschen.
Er liebt ihn so sehr, daß er selbst Mensch wurde. Er will alle Menschen über ihren Tod hinaus in alle Ewigkeit bei sich haben und an seinem Leben teilhaben lassen. Glauben heißt, sich diese Liebe gefallen zu lassen und auf sie zu antworten: Gott zurück zu lieben.
Das ist alles. Alles andere, alle Gebote und Normen, alle Dogmen und Regeln, alles Tun und Lassen, alles Beten und Leben sind nur ein Buchstabieren und Entfalten dieser einen grundlegenden Wahrheit. Sie sind die "kleinen Münzen", das Wechselgeld, mit dem der Gläubige den großen Scheck der Liebe Gottes im Alltag einlöst.

JESUS CHRISTUS
Er ist das Bild des unsichtbaren Gottes. Denn Gott wollte mit seiner ganzen Fülle in ihm wohnen, um durch ihn alles zu versöhnen.
Um das Jahr 6 oder 4 vor unserer Zeitrechnung wurde in Palästina, in der kleinen, unbedeutenden Stadt Bethlehem, Jesus geboren. Er wuchs in Nazareth auf. Mit 30 Jahren beginnt er den Anbruch des Reiches Gottes zu verkünden. Drei Jahre später wird er unter dem Vorwurf der Gotteslästerung am Kreuz hingerichtet. Seine zentrale und erlösende Botschaft ist ganz einfach: Gott liebt die Menschen. Wer darauf vertraut, wird frei.
Liebe heilt
In Jesus ist nicht nur Gott den Menschen nahegekommen, die Menschen sind durch ihn auch Gott näher gekommen. Diese Nähe heilt Menschen, nimmt ihnen die Angst. Über Jesus, den die Christen zugleich als Gott bekennen, sind alle Menschen in Gott zuhause. Mit Jesus sind alle Menschen in Gott eingebunden. Das meint Jesus, wenn er von sich sagt: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben."
Eins mit dem Vater im Himmel
Es ist verständlich, wenn sich damals und heute Menschen an diesem Anspruch stoßen. Viele sehen in Jesus einen besonderen Menschen, aber Gott selbst? Die Juden sahen in diesem Anspruch eine Gotteslästerung.

 

Für die Griechen war dieser Gedanke die reine Torheit. Aber Jesus hat kein Wort zurückgenommen. Er sagt: "Ich und der Vater sind eins!" Er steht für diesen Anspruch auch dann ein, als er ihn ans Kreuz führt.

Seine Auferweckung aus dem Tod ist für die Christen ein göttliches Siegel: Indem Gott Jesus aus dem Tod erweckt, bestätigt und beglaubigt er dessen Anspruch. Die Auferstehung ist für Christen das Fundament ihres Glaubens. Der Apostel Paulus versichert: "Christus starb für unsere Sünden, wie es die Schriften gesagt haben, und wurde begraben. Er ist am dritten Tage auferweckt worden und erschien dem Kephas (Petrus) und dann den Zwölf (Aposteln). Dann aber erschien er mehr als fünfhundert Brüdern zugleich. Die meisten von ihnen sind noch am Leben, einige von ihnen sind entschlafen."

Zum ersten Mal hat der Tod einen Menschen nicht festhalten können. Christen glauben: Damit wurde die Macht des Todes prinzipiell durchbrochen. Der Tod ist auch für uns nicht mehr end-gültig. Er ist seither Durch-gang zu Gott. Jesus sagt: "Wer an mich glaubt, hat das Ewige Leben und ich werde ihn auferwecken am Jüngsten Tag."

Liebe befreit
In Jesus ist Gott auf die Menschen zugegangen. Er ist die "leibhaftige Zuneigung Gottes zu uns". Er macht sie fähig, menschlich zu leben. Es macht aus kleinlichen Seelen großherzige Wesen. Jesus sagt: Folgt mir nach.Liebet einander, wie ich euch geliebt habe.

"Nicht nur Gott kennen wir allein durch Jesus Christus, auch uns selbst kennen wir nur durch ihn. Ohne ihn wissen wir weder, was unser Leben, noch was unser Tod, noch was Gott, noch was wir selber sind."(Blaise Pascal)

Wie kann man diesen Jesus heute kennenlernen?

Der beste Weg ist, wenigstens eines der vier Evangelien zu lesen. Darüber hinaus sollte man den Kontakt und das Gespräch mit Menschen suchen, die Jesus bereits nachfolgen und den Glauben leben, um dann in der Gemeinschaft der Christen, in der Kirche, wie Jesus es gewollt hat, Heimat zu finden.
Kath. Glaubensinformation, Frankfurt

 

 

 

"Eucharistie" heißt genau übersetzt: "Akt der Danksagung".
Die Eucharistie zu feiern und ein eucharistisches Leben zu führen, hat also viel mit Dankbarkeit zu tun. Eucharistisch leben heißt das Leben als Geschenk leben, als Geschenk, für das man dankbar ist.

Aber die Dankbarkeit ist nicht die naheliegendste Reaktion auf das Leben, zumal dann nicht wenn wir das Leben als eine Abfolge von Verlusten erfahren!
Trotzdem: das große Geheimnis, das wir in der Eucharistie feiern und in einem eucharistischen Leben verwirklichen, ist genau dies: dass wir aus der Trauer über unsere Verluste lernen, dass das Leben ein Geschenk ist.
Die Schönheit und Kostbarkeit des Lebens ist ganz und gar mit seiner Zerbrechlichkeit und Sterblichkeit verwoben. Wir können das tagtäglich erfahren wenn wir eine Blume in die Hand nehmen, wenn wir einen Säugling liebkosen. Immer sind dabei die Zerbrechlichkeit und der Geschenk-Charakter im Spiel, und unsere Freude hängt mit beiden zusammen.

In der Eucharistie gibt Jesus alles. Das Brot ist nicht nur ein Zeichen seines Wunsches, unsere Nahrung zu werden, der Becher nicht nur ein Zeichen seiner Bereitschaft unser Trank zu sein.
Brot und Wein werden im Geben sein Leib und sein Blut, ja, das Brot ist sein Leib, gegeben für uns, der Wein ist sein Blut, ausgegossen für uns.
So wie Gott für uns in Jesus voll und ganz gegenwärtig wird, so wird Jesus für uns im Brot und Wein der Eucharistie voll und ganz gegenwärtig. Gott ist nicht nur vor vielen Jahren in einem fremden Land Fleisch geworden. Gott wird auch für uns in diesem gegenwärtigen Augenblick der Eucharistiefeier Speise und Trank, dort, wo wir miteinander um den Tisch versammelt sind.

Gott hält nichts zurück. Gott gibt alles. Das ist das Geheimnis der Eucharistie. Die Fleischwerdung und die Eucharistie sind die beiden Ausdrucksformen der unermesslichen, sich selbst gebenden Liebe Gottes. So sind das Opfer am Kreuz und das Opfer auf dem Tisch ein und dasselbe Opfer, das eine vollständige Sich-selbst-Geben Gottes, das sich an die ganze Menschheit in Zeit und Raum richtet.

Das Wort, das am besten dieses Geheimnis der völlig sich selbst gebenden Liebe Gottes zum Ausdruck bringt ist das Wort "Kommunion". Dieses Wort enthält die Wahrheit, dass Gott in und durch Jesus uns nicht nur belehren, unterweisen und inspirieren, sondern dass er eins mit uns werden möchte ... Die ganze lange Geschichte der Beziehung Gottes zu uns Menschen ist die Geschichte einer sich immer mehr vertiefenden Kommunion.

HENRI J.M. NOUWEN

 

Christlich-islamische Unterschiede

nicht einebnen


Die Notwendigkeit des christlich-islamischen Dialogs wird von niemandem ernsthaft bestritten.

Strittig ist aber zwischen Dialogteilnehmern bisweilen sowohl die Art und Weise des Dialogs, als auch seine inhaltliche Ausrichtung. Vor Meinungsverschieden-heiten darüber sind gerade "Fachleute" nicht gefeit. Ein Beispiel dafür kann man der Oktober-Ausgabe des "Pastoralblatts" entnehmen.

Professor Dr. Ralph Sauer, Religionspädagoge aus Vechta, warnt hier davor, "die fundamentalen Unterschiede zwischen Christentum und Islam" einzuebnen.

Er reagiert mit seinem Text auf einen Leserbrief aus einer früheren Ausgabe des Pastoralblatts. Sauer schreibt: "Ich stimme zu, dass Christen und Muslime gemeinsam den einzigen Gott anbeten, verräterisch ist jedoch der Zusatz: ,Wenn es auch nicht das exakt selbe Gottesverständnis ist.'

Genau hier trennen sich aber die Wege zwischen Christentum und Islam, hier liegen fundamentale Unterschiede, die soweit gehen, dass ein gemeinsamer Gebetsgottesdienst nicht möglich ist.

Es ist nicht derselbe Gott, zu dem Christen und Muslime beten.

Gott ist im Islam ein einsames Wesen, dem keiner beigesellt werden darf. Er ist der ,leblose Einsame' (Hegel), der nur um sich kreist und keine Gemeinschaft pflegt. Daher ist ihm die christliche Trinitätslehre ein Gräuel. Sie wird im Koran entstellt wiedergegeben, indem an die Stelle des Heiligen Geistes Maria tritt! Dabei beansprucht doch der Koran, vollkommen und göttlicher Herkunft zu sein.

Während im Judentum und Christentum Gott so weit sich mit der Geschichte der Menschen einlässt, dass er mit ihnen einen Bund eingeht und sich damit an sein auserwähltes Volk beziehungsweise an die Gemeinde Jesu Christi bindet, bleibt Allah den Gläubigen gegenüber transzendent.

Das Besondere in der Gottesbeziehung Jesu ist sein "Abba"-Verhältnis, in das wir Christen einbezogen sind. So nahe kommt der Gott der Muslime den Menschen nicht; sie können nicht so vertraut mit ihrem Gott wie Kinder mit ihrem Vater umgehen.

Die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus ist das Markenzeichen des Christentums, für das der Islam kein Verständnis aufbringt. So ist für uns Jesus mehr als ein Prophet, er ist der Offenbarer schlechthin, der universale Heilsbringer, nach dem keine Selbstmitteilung Gottes mehr erfolgt ist.

An diesen wenigen Hinweisen wird schon ersichtlich, wie groß doch der Graben zwischen christlichem und islamischem Gottesverständnis ist, so dass ein Dialog hier ansetzen muss, wenn er diesen Namen verdienen soll.

Auch auf dem Gebiet der schriftlichen Offenbarung gibt es handfeste Unterschiede, denn das Christentum ist keine Buchreligion.

Daneben gibt es aber auch Gemeinsamkeiten, die nicht verschwiegen werden sollen, zum Beispiel der Glaube an den Schöpfergott, der Schöpfungsauftrag und das Wissen um das endzeitliche Gericht.

Wer sich fachkundig über die Chancen eines gegenwärtigen christlich-islamischen Dialogs und dessen Grenzen informieren will, der sei auf die kleine Schrift aus der Feder von Christian W. Troll SJ, ,Muslime fragen - Christen antworten' (Kevelaer 2003, 176 Seiten, 8,90 Euro) hingewiesen."

Eben dieses Buch bespricht in der gleichen Ausgabe des Pastoralblatts Werner Höbsch, Leiter des Referats für Interreligiösen Dialog und Weltanschauungs-fragen im Erzbistum Köln. Er beurteilt seinen Ansatz und Inhalt positiv. Er schreibt hierzu: "Das Buch ist für Christen geschrieben, bietet fundierte Informationen und regt zur eigenen Reflexion an. Es ist ohne Einschränkung zur Vorbereitung auf christlich-islamische Begegnungen zu empfehlen.

Jeder, der in Gespräche oder einen Dialog mit Muslimen eintritt, wird die Ausführungen mit Gewinn lesen. Das Buch ist klar aufgebaut und strukturiert, ausgezeichnet in seinen fachlichen Ausführungen und seiner immer verständlichen, niemals vereinfachenden Sprache und Darlegung. Gegliedert ist der Band in zwölf Kapitel, die jeweils einen Themenbereich - wie zum Beispiel ,Die Heilige Schrift und das Wort Gottes', ,Kreuz, Sünde, Erlösung', ,Die Kirche' oder ,Gebet' - in der Fragestellung der Muslime behandeln.
Alle Kapitel haben den gleichen Aufbau in vier Abschnitten:
l. ‚Muslime fragen', 2. ,Muslimische Sicht', 3.Christliche Sicht',
4. ‚Christen antworten'.

Auch wenn das Buch auf die Fragen von Muslimen antwortet, werden Christen daraus für sich selbst vieles lernen können. Es zeigt: In der Begegnung mit dem Glauben des Anderen wird der eigene Glaube - im besten Sinne des Wortes - fragwürdig. Christian W. Troll gibt Rechenschaft über den eigenen Glauben und die Hoffnung, die Christen erfüllt - bescheiden und ehrfürchtig, klar in der eigenen Position und voller Respekt vor dem Glauben des Anderen." BR
Kölner Kirchenzeitung 42/03

 

Bischof Marx im Landtag: "Religion ist keine Privatsache"

"Religionsausübung ist keine Privatsache". Das hat der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, bei einem Vortrag im Bayerischen Landtag betont. Dort sprach Marx am Dienstagabend zum Thema "Staat und Kirche im säkularen und multireligiösen Spannungsfeld". Dabei unterstrich der Erzbischof, Religion sei eine öffentliche Angelegenheit. Denn sie trage zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft bei. "Die Idee einer positiven Neutralität des Staates gegenüber der Religion geht davon aus, dass der säkulare Rechtsstaat sich nicht aus sich selbst begründen kann, sondern auf andere Sinnstifter angewiesen ist."

Der freiheitliche Verfassungsstaat sei auf Religion angewiesen, denn sie schaffe seine Wertebasis, so Marx: "Denn die weltanschauliche Neutralität des Staates meint keineswegs eine Wertneutralität des Staates."

Kirche und Staat seien aufeinander bezogen zu betrachten. Das stelle ihre Trennung jedoch nicht in Frage, stellte Marx klar. "Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist vielmehr auch im Interesse der Kirche und der Religion. Auch die Kirche tritt für die Religionsfreiheit anderer Religionen ein", sagte der Erzbischof. Nicht zuletzt habe die Deutsche Bischofskonferenz im September 2008 hervorgehoben, dass den Muslimen in Deutschland der Bau von würdigen Moscheen ermöglicht werden müsse.

Der Staat ist nach Meinung von Marx dennoch nicht verpflichtet, alle Religionen völlig identisch zu behandeln. "Bei der Ausgestaltung des staatlichen Verhältnisses zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften sind die verschiedenen Religionen an ihrem konstruktiven Beitrag zu Staat und Gesellschaft zu messen, wenn der Staat seine Grundlagen und seine Freiheitsfähigkeit langfristig sichern will", betonte Marx.

Der Erzbischof zeigte sich besorgt über das intellektuelle Niveau der zunehmenden Kritik am Staatskirchenrecht. "Eine kämpferische Gegnerschaft zur Kooperation von Staat und Kirche gibt es seit jeher; verheerend ist jedoch die zunehmende Unkenntnis über die Funktion von Religion im freiheitlichen Rechtsstaat und über das Verhältnis von Staat und Kirche, die eine angemessene Einordnung solcher Kritik am Staatskirchenrecht verhindert" erklärte Marx.

Vor diesem Hintergrund solle in Deutschland die im Grundsatz positive Ausgestaltung des Kooperationsverhältnisses von Staat und Kirche verdeutlicht werden, forderte Marx: "Das entpflichtet den Staat und die Religionen nicht, sich auch im Staatskirchenrecht den Herausforderungen zu stellen, die sich durch Säkularisierung und religiöse Pluralisierung ergeben." Die Kirche scheue eine solche Diskussion nicht; sie sei vielmehr auch aus kirchlicher Sicht durchaus wünschenswert, um einerseits das Verhältnis des Staates gegenüber den verschiedenen Religionen deutlich zu machen sowie um andererseits das Verständnis für das bestehende Verhältnis von Staat und Kirche zu schärfen.


 

 

LEBENSHILFEN - VERSCHIEDENES

 

PROTEST - Angesichts der Zulassung der sogenannten Abtreibungspille RU 486 in Italien hat Erzbischof Rino Fisichella, der vatikanische Ethik-Experte, vor einer "Banalisierung des Lebens" gewarnt.

In einem Leitartikel des "Osservatore Romano" äußerte er sich besorgt über eine Tendenz, alle Fragen von Leben und Tod in die Privatsphäre zu verlagern. Der Widerstand der Kirche gegen jede Form von Abtreibung gründe in einem "Ja zum Leben, mit allem, was dazugehört".
Besonders der jungen Generation gelte es, den Wert des Lebens nahezubringen. Das verlange von der Kirche auch die Fähigkeit, "auf sich aufmerksam zu machen und glaubwürdig zu sein".

Enttäuscht über die auch politisch umstrittene Entscheidung der staatlichen Arzneimittelbehörde äußerte sich ebenso der italienische Episkopats-Vorsitzende, Kardinal Angelo Bagnasco. Trotz der Auflagen würden Abtreibungen damit vereinfacht. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch fördere die Vorstellung, es handele sich um eine Art Verhütung.

"Wir wussten bisher, dass nach dem Einsatz dieser Abtreibungspille weltweit 16 Frauen gestorben sind - jetzt hören wir, es seien 29. Wenn diese Zahl wirklich stimmt, dann halten wir dieses Faktum für ausreichend, um diese Pille vom Markt zu nehmen.

Hinter dieser ganzen Kampagne für RU 486 stehen neben den wirtschaftlichen auch ideologische Interessen, und zwar in doppelter Hinsicht: Die einen wollen Abtreibung überhaupt banalisieren und sie jeder Kontrolle entziehen. Die anderen verwässern den Begriff Kind - was ein werdendes Kind ist, lässt sich leichter verdrängen und vergessen, wenn man es zerstören kann, einfach indem man ein Glas Wasser trinkt, um eine Pille aufzulösen."